Datenblatt §21 TZR 3MA

  • Servus,


    nach dem meine 3MA jetzt läuft und soweit fertig für den TÜV ist, fehlt noch das Datenblatt. Kann mir da jemand behilflich sein? Habe mal direkt an Yamaha geschrieben, aber ob/wann da dabei was rüberkommt ist natürlich fraglich.
    Der TÜV service möchte pro Datenblatt 125€ und für die Abgaseinstufung nach EG noch mal 110€, das finde ich jetzt etwas übertrieben.



    Grüße,
    Lorenz

  • Wo ist das Problem. Willst das Ding auch fahren oder nur angucken. Ich hab für meine Eintragungen bei der RGV über 500 Schleifen gelascht. Dafür ist alles drin und ich legal unterwegs.

  • Natürlich will ich fahren, wozu sonst das ganze Ballett?! Im Gegensatz zu deinem Hobel gabs die 3ma halt nie offiziell in diesem Land darum geht hier leider nix ohne §21. Aber da die Rechnung beim Blauweissen Verein eh schon hoch genug wird brauche ich denen ja nicht auch noch sinnlos Geld für nen Datenblatt in den rachen werfen wenn das schon bei jemandem Staub an setzt oder irgendwie anders geht


    Zitat Yamaha:

    Zitat

    Sie können ein technisches Datenblatt über einen Yamaha Vertragshändler bei uns beantragen. Da es sich bei Ihrer Yamaha um ein nicht durch Yamaha Motor Deutschland importiertes Fahrzeug handelt, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von UVP. 58,- € incl. Mwst.. Informationen wo sich der nächste Yamaha Vertragshändler in Ihrer Nähe befindet, erhalten Sie unter https://www.yamaha-motor.eu/de…cator/index.aspx#/full/DE . Die direkte Anforderung bei Yamaha Motor Deutschland ist leider nicht möglich.


    Weiterhin möchten wir Ihnen mitteilen, dass ein technisches Datenblatt ohne Angabe von Abgaswerten erstellt wird und für die Zulassung eine Einzelabnahme nach §21 durch einen anerkannten Sachverständigen (z.B. Tüv) notwendig ist.


    In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben verbleiben wir.



    Grüße, Lorenz

  • Hallo loor, bitte halt uns auf dem laufenden wie es mit deiner Yamaha weitergeht. Welches Baujahr is die denn?

  • Ich glaube du wirst um die 100-150 Tacken für ein COC nicht herumkommen. Wenn das Fahrzeug in DE nicht typisiert ist, haben die Jungs bei der Rennaufsicht keine Daten, die sie in die Papiere eintragen können.


    War zumindest bei deiner Lieblings-RGV (also meiner) so.

  • Hi Lorenz,
    bist du dir denn sicher, daß eine Kopie von irgendeinem Datenblatt reicht?
    Da muß doch bestimmt die Fahrgestellnummer vermerkt sein und damit nur für ein Motorrad einsetzbar, oder?

  • Heyhey, nicht irgend ein Datenblatt.


    https://www.tuev-sued.de/auto_…hrzeugen/technische_daten


    1. Datenblatt
    2. Abgasgutachten ( :hehehe: )
    3. zulassen
    4. vollgas


    Bzgl. dass die Jungs in blau nix habem: kann ich mir vorstellen, wäre aber irgendwie so einfach eine Datenbank mit Hersteller/Typ/Hubraum/Rahmennummer zu haben, dass es schon fast weh tun würde diese nicht zu haben.
    Grüße, Lorenz


    PS: joesbar: mach fertig dein Hobel, nächstes Jahr wird Rear Straight Exhaust gefahren!

  • Ja, ist schon klar. Mit irgendein meinte ich: typbezogen, aber nicht fahrzeugbezogen.
    Sonst könnten wir uns das teilen, muß meine 3MA ja auch noch zulassen.
    Aber ich glaube, das hilft uns nicht. Muß mit Fahrgestellnummer sein, soweit ich weiß.

  • Gab's die 3MA nur in Deutschland nicht oder in ganz Europa nicht? Denn so ein COC ist doch ein EU Dokument. Kann man das nicht über ein anderes europ. Land besorgen?

  • Zitat

    Original von JoesBar
    Ja, ist schon klar. Mit irgendein meinte ich: typbezogen, aber nicht fahrzeugbezogen.
    Sonst könnten wir uns das teilen, muß meine 3MA ja auch noch zulassen.
    Aber ich glaube, das hilft uns nicht. Muß mit Fahrgestellnummer sein, soweit ich weiß.


    naja, das ist ermessenssache des prüfers. der braucht einfach nur etwas (beglaubigtes) um seine kästchen aus zu füllen, mehr nicht.


    grüßle