Datenblatt §21 TZR 3MA

  • Genau so isses. Theoretisch könnten die auch einfach die Daten eines anderen Zulassungsdokuments übernehmen. Machen sie aber nicht (ich hab zumindest keinen gefunden), weil ihnen das zu heiss ist.


    Wenn du vom Hersteller zusätzlich zum COC noch eine Bestätigung erhältst, welche Abgasnorm das Fahrzeug erfüllt, dann kannst du dir das Abgasgutachten sparen. Mir hatte das Suzuki damals mit dazugeschrieben. Das Dokument hat 150 Euro gekostet und ist/war nur für meine Fahrgestellnummer ausgestellt/gültig.


    :drink:


    Was istn die 3MA für ein Baujahr bzw. welche EZ und in welchem Land?



    Zitat

    Original von TDR-Treiber
    Gab's die 3MA nur in Deutschland nicht oder in ganz Europa nicht? Denn so ein COC ist doch ein EU Dokument. Kann man das nicht über ein anderes europ. Land besorgen?


    Das stellt der Hersteller aus.




    Zitat

    Original von loor
    PS: joesbar: mach fertig dein Hobel, nächstes Jahr wird Rear Straight Exhaust gefahren!


    Das fährste doch schon seit 2 Jahren :D

  • Also, um das abzukürzen und zusammenzufassen:
    Lorenz, du brauchst dein eigenes Datenblatt und ich brauch mein eigenes, oder?
    Volker

    Einmal editiert, zuletzt von JoesBar ()

  • Ja Volker, wenn du nicht diskutieren willst trifft das zu.

  • Ich kann nicht anders: Hat sich jemand schon einmal die STVZO genau angesehen? Zum Beispiel auf der bundeseigenen Seite Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz.
    Laut geltender Rechtsprechung müssen alle Gesetze einen Geltungsbereich benennen (diverse Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht!). Kann mir den einer benennen?


    Kürzen wir das ab: Am 26.04.2012 wurde der Paragraph 69 der STVZO, der das geregelt hat, ersatzlos gestrichen!


    Wenn also die STVZO keinen Geltungsbereich hat, ist diese Verordnung nunmal nichtig. Ist reine Geldschneiderei. Und nur 'weil es immer schon so war', macht es die Sache lange nicht legal.
    Selbst vor dem 26.04.2012 stand im §69 'gilt für den gesamten Straßenverkehr'- nur leider stand da nicht in welchem Land. Nun fehlt er eh ganz.


    Paragraph 1 bis 15 einfach weggefallen. Diese haben u.A. Führerscheine, Fahrerlaubnisse usw. geregelt.


    Wenn das alles nicht stimmt, bitte berichtigt mich, beweist mir das Gegenteil! Mehr möchte ich dazu gar nicht sagen

    Wenn Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand Pflicht

    Einmal editiert, zuletzt von spassmit69 ()

  • Du hast im Prinzip schon recht, aber... Beweise das Gegenteil. Du kannst noch so viel "Recht" haben, aber wedel mal einem TüV Prüfer, der dir das abnehmen soll, mit einem Gesetzesblatt rum....


    They got the pussy - they make the rules.


    Wie im echten Leben halt auch. Theorie und Praxis.... :kotz:

  • Hi Lorenz,
    so war das garnicht gemeint. Schreiben ist halt nicht interaktiv, sondern halt "einseitig".
    Ich meinte das eher als Frage, zu meinem Verständnis.
    Gerne kann da noch drüber diskutiert werden und evtl. ergeben sich ja neue Erkenntnisse..

  • Hallo Volker, wenn ich den Satz richtig formuliert hätte man mich nicht falsch verstehen können:
    Der Satz müsste richtig heißen:


    Ja Volker, wenn du nicht mit dem Prüfer diskutieren willst, trifft das zu.


    Grüße, Lorenz