Einzelabnahmenmonopol §21 is nicht mehr

  • Ob das für uns etwas ändert? Ich denke nicht. Im Gegenteil, die "neuen" Prüfer werden wohl noch ängstlicher sein als die alten Hasen

  • Ich kann es nur nochmal wiederholen:
    Am 26.04.2012 wurden die dafür zuständigen Paragraphen 1-15 ersatzlos gestrichen. Zudem wurde zu diesem Zeitpunkt der Geltungsbereich der STVZO (§69) gestrichen. Den Paragrphen kann jeder selber mal im Netz suchen! Nicht 69a, sondern 69.
    Einen Geltungsbereich müssen Gesetze aber haben. Im übrigen ist die STVZO gar kein Gesetz, sondern nur eine 'Ordnung'.
    Habe den TÜV selber zu diesem Thema befragt- es kam bis heute keine Antwort, von dem 'Verein'. Wissen die etwa was in Deutschland los ist???? :nixweiss: :nixweiss:


    Hier könnte man suchen:

    Wenn Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand Pflicht