Anmeldung/Ummeldung EU-Gebrauchtfahrzeug

  • Hallo,
    Vielleicht kann mir hier jmd auf die schnelle weiterhelfen. Ich möchte eine Triumph Daytona 675 kaufen, die in Belgien angemeldet ist. Möchte gerne wissen, was jetzt die beste Vorgehensweise ist. Der Verkäufer hat leider auch nicht so den Überblick.


    Variante 1: Abholung mit Anhänger
    Der Verkäufer würde das Bike erst abmelden, ich hole es mit dem Hänger, dann muss ich erst zum TÜV und dann in Deutschland anmelden. Problem: Der TÜV wird das Motorrad ohne Zulassung nicht prüfen (kenn ich schon...). Das hieße erstmal Tageszulassung usw...


    Variante 2: mit dem belgischen Kennzeichen überführen und zum TÜV
    Ich hole das Fahrzeug ab, fahre mit seiner Zulassung zum TÜV, danach gehe ich zur Zulassungsstelle und melde es an oder um.
    Hier bin ich noch nicht ganz schlau geworden. Ich habe herausgefunden, dass man das Kennzeichen mit zur Zulassungsstelle nimmt. Behalten die das dann ein? Wird das Fahrzeug automatisch in Belgien abgemeldet? Oder muss der Verkäufer dann nochmal seperat abmelden?



    Könnte mir vorstellen, dass hier der ein oder andere vlt schonmal so einen Fall hatte. Vielen Dank schonmal!

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  • Nimm sie Abgemeldet mit nach DE
    Bring das Motorrad zu nem Motorradhändler für den TÜV,
    kostet zwar dann 10 Eur oder so mehr ,aber die Sache mit Roter Nummer oder 5 Tageskennzeichen entfällt dann.
    Ich hab bei uns einen Prüfer, der bei Kennzeichen ROT einträgt im Prüfbericht, auch wenn am Motorrad keins drannhängt bei der Prüfung...Gibt auch noch normale Prüfer.

  • Ich habe meine RGV250 letztes Jahr zum Händler geschoben ohne Zulassung und der TÜV hat das Fahrzeug abgenommen.
    War ein kompletter Neuaufbau , allerdings hatte ich einen deutschen Brief aber macht das einen Unterschied?

  • Zitat

    Original von SKDVariante 1: Abholung mit Anhänger
    Der Verkäufer würde das Bike erst abmelden, ich hole es mit dem Hänger, dann muss ich erst zum TÜV und dann in Deutschland anmelden. Problem: Der TÜV wird das Motorrad ohne Zulassung nicht prüfen (kenn ich schon...). Das hieße erstmal Tageszulassung usw...


    Im Prinzip ist es egal wo das Fahrzeug (Auto, Motorrad) herkommt, der Prüfer braucht nur die entsprechenden Daten. Stell dir vor, Du hast dein Motorrad abgemeldet und eingelagert und willst nach 10 Jahren wieder die Hauptuntersuchung machen lassen. Ohne gültige HU bekommst du gar keine Zulassung, also vorher zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle. Egal wo das Fahrzeug herkommt, das ist immer so.


    Der Tipp mit dem Motorradhändler ist top, brauchst dich um nix kümmern.


    Beste Grüße
    Liabei

  • Alles was du auf der Zulassungsstelle brauchst sollte dir dein serviceorientierter Landkreis auf seiner Internetseite auflisten.
    In meinem Landkreis sieht das zB so aus: https://www.lrabb.de/start/Ser…tung/Importfahrzeuge.html


    Wichtig hierbei: fzg muss abgemeldet sein und du musst die Kennzeichen dabei haben


    Eine gültige hu bekommst du natürlich auch nicht wenn du mit einem belgischen Fahrzeug zum tüv fährst. Was die Rennleitung braucht ist das COC Papier. Das bekommst du beim Hersteller für einen zwei bis dreistelligen Geldbetrag. Dem Tüv ist es übrigens egal ob das fzg an oder abgemeldet ist, den interessieren nur die Daten die im schein stehen. Und ohne Daten keine hu.


    Kosten auf der Zulassungsstelle tut der Spaß dann auch nochmal ca 100 euronen.


    Viel erfolg



    Ädit: ein Fahrzeug kann in der EU nur ein mal angemeldet sein dementsprechend muss es abgemeldet sein wenn du es anmelden willst. (Siehe oben) die belgischen Kennzeichen musst du vorzeigen und darfst du behalten. (Bzw ich durfte meins behalten.) original Brief wird eingelagert 6monate, dann kannst ihn abholen oder er wird vernichtet.

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  • Hallo,


    Also danke für die Antworten. Es hat sich jetzt schon so halbwegs erledigt, habe das Motorrad mit dem Hänger abgeholt.
    Aber interessant, wie die Meinungen hier wieder auseinandergehen. Es scheint durchaus möglich zu sein, ein angemeldetes EU-Fahrzeug in Deutschland an/umzumelden, habe das auch online gefunden zB hier: https://service.berlin.de/dienstleistung/120884/ bei erforderliche Unterlagen

    Zitat

    ausländische Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen (sofern vorhanden)


    Mit dem TÜV das ist ja wieder ne andere Geschichte. Ich war vor Ewigkeiten mal beim TÜV mit einem nicht angemeldeten Motorrad mit Hänger, da war das gar kein Problem. Hatte mir da auch keine Gedanken gemacht. Das war allerdings auf nem Gelände einer LKW-Spedition mit größerem Hof usw. Jahre später wollte ich mit der RGV das gleiche machen am TÜV-Stützpunkt. Das ging dann nicht. ALs ich dann wieder zu dem TÜV-Mann bei der Spedition war das gleiche. War auch so blöd, dass ich das angesprochen habe, aber ich dachte es wäre legal auf dem großen Privatgelände, aber da war dann nichts zu machen...


    Danke aber für den Tipp mit der Motorradwerkstatt! Auf die Idee kam ich gar nicht :) CoC-Papiere hab ich vom Verkäufer übrigens gleich dazu bekommen.

  • Es ist immer das gleiche Spiel... beim einen gibts ein riesen Galama, beim anderen flutscht alles cremig durch.


    Darum ja auch stets der Tipp sich vorher bei den zuständigen STellen zu informieren - dannn gibt's hinterher kein Geheule.