Auspuff ohne Nummer nicht mehr eintragbar?

  • Mahlzeit, bei fratzenbook wurde mir heute diese Meldung angezeigt. Leider finde ich bei Google das entsprechende Amtsblatt nicht. Kann das jemand bestätigen? Falls ja, ist wohl mein KS34 replica Projekt in diesem Moment gestorben ||

  • Gilt für EG-Fahrzeuge, also "neue" Fahrzeuge. Bis ca. Bj. 89 kannst mMn noch eigene Anlagen ranklatschen, sofern man eine Leistungs- und Geräuschmessung macht.

  • Genau darum geht's mir. Bis EZ 93 war sowas bisher eintragbar. Ich hoffe diese Regel bleibt von dem neuen wisch unberührt. Ansonsten hab ich hier ein Millionengrab in der Garage stehen :face:

  • Wenn man es genau wissen möchte, eine kurze Mail an die Dekra, über deren Homepage. Die haben bisher immer bestens geantwortet, nicht wie bei manch anderen Prüforganisationen.

  • Die Klasse M1 sind PKW zu Personenbeförderung. N1 sind Fahrzeuge zur Güterbeförderung.


    Und Zweiräder gehören zur Klasse L.


    Also sollte der Hinweis nicht für Motorräder gelten.

  • Ich habe vorletzte Woche noch an der 31K einen Micron-Auspuff eintragen lassen.


    Ist etwas zeitintensiv, da die TÜV/Dekra-Lütt sowas nicht mehr so häufig haben - unterm Strich gehts aber problemlos.


    Hatte allerdings auch ein steinalten Prüfbericht. Nach den Daten wurde eingetragen.


    Mir wurde aber auch gesagt dass es mit Leistungsdiagramm und Lautstärkemessung auch ginge, das wäre vom Bj. abhängig


    Also bei alten Kisten funktioniert das zumindest noch


    Nur wie man das so ganz ohne Nummern machen will weiss ich nicht - ggf eine Plakette anbringen ?

    Elektroautos haben Vor- und Nachteile


    Nachteil ist die geringe Reichweite
    Vorteil ist die Diebstahlsicherheit - es kann nie weit weg sein

    Einmal editiert, zuletzt von Carstene ()