UK Import / Zoll

  • Moin,


    wer hat in letzter Zeit mal Motorradteile aus UK importiert und hat dabei die offiziellen Formalitäten durchlaufen?


    Wie verhält es sich mit Zollsätzen? Gibt es da für Teile einen einheitlichen Satz?


    Danke :victory_hand_medium_dark_skin_tone:

  • Danke. Wie das berechnet wird ist klar. Die Frage bezieht sich auf den Zollsatz bzw. ggf. unterschiedliche Zollsätze. Die aus der Taric Datenbank zu fummeln würde ich mir gerne ersparen und lieber auf Erfahrungswerte zurückgreifen.

  • Ich habe Anfang des Jahres etwas aus UK bestellt (über 150€ Gesamtwarenwert):
    Auf den Kaufpreis incl. Versand geht ein Zollsatz von 3,70% bei Motorradteilen und auf das Produkt von Kaufpreis*Zollsatz noch 19% Einfuhrumsatzsteuer. Den Zollsatz musst du erst ab einem Warenwert incl. Versand von 150€ bezahlen soweit ich das mitbekommen habe. Die EUSt immer.


    So war es zumindest bei meinem Fall.


    Zollgebühren berechnen:

    ( ( Warenwert + Versandkosten ) * Zoll ) * Einfuhrumsatzsteuer

    https://www.zoll.de/DE/Privatp…r-zoll-und-post_node.html

  • Bis 150€ nur Mwst ,aber meist bekommt man das Zeug ohne die Märchensteuer .Bis Anfang des Jahres galt noch bis 22 € keine Mwst , das wurde geändert ,die ist immer fällig.

  • Ich hab dort einen Helm gekauft - den hat mir ein befreundeter Engländer ersteigert und privat an mich geschickt - Ergebnis: Einfuhr über die Niederlande, weil das der Paketdienst so macht, deswegen dann 21% MwSt plus Zoll.... kein Ansprechpartner, hab viel deswegen herum telefoniert und versucht klar zu machen, dass es ein Geschenk war, als was es auch deklariert war - keine Chance.... Aussage: Zahlen oder das Paket geht zurück.

    Seit dem ist England erst mal außen vor - für mich....

    wer nicht frägt bleibt dumm

  • Für alle Oldtimer und Original-Teile (auch NOS) die älter als 30 Jahre sind, gilt:


    Das Bundesministerium für Finanzen teilte nun mit, dass mit Wirkung vom 1. Januar 2014 eine neue und klarere Formulierung aufgenommen wird. Ziel einer überarbeiteten Version sollte die Gleichbehandlung in allen Mitgliedsstaaten der EU bei der Einfuhr von Oldtimern aus dem nicht-europäischen Ausland (Drittländern) sein. Dies bedeutet, dass für „Sammlerkraftfahrzeuge“ (Oldtimer), die die nachfolgend beschriebenen Kriterien erfüllen, im Falle der Einfuhr lediglich 7 % Einfuhrumsatzsteuer fällig werden:

    Zu Position 9705 gehören Sammlerkraftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkund­lichem Wert, die:

    (1) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhänge­system oder Motor vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Fahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Fahrzeuge sind ausgeschlossen;

    (2) mindestens 30 Jahre alt sind;

    (3) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.

    Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegen­stand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegen­ständen und von hohem Wert, werden für Fahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen.


    Da habe ich mich schon mehrmals mit verschiedenen Zollbeamten rum schlagen müssen.

    Sogar die Zollstelle am Flughafen Frankfurt, die ja ständig Importe abwickeln, wußte nicht Bescheid.

    Habe immer gewonnen.

    Gruß, Ingolf

  • Hi Tante,

    ich habe seit dem Brexit ca. 15 Pakete mit Teilen aus UK bekommen. Teils von Privat, aber auch Ebay Käufe.

    Alle wurden über den jeweiligen Versanddienstleister Einfuhrtechnisch abgewickelt. Die Dienstleister berechnen die Einfuhrumsatzsteuer und den Zoll nach dem Warenwert und der Ware den der Versender deklariert hat.

    Bei Motorradteilen genau so wie es weizen_waldi erklärt hat. Alle Versanddienstleister erheben da auch noch eine Handlinggebühr. Bei DHL sind das 6€, die anderen Anbieter habe ich nicht im Kopf, sind aber ähnlich in ihrer Preisgestaltung.

    Gassenfighter

    Es ist unerheblich ob ein Paket als Geschenk deklariert ist. Was zählt ist der Wert der auf der Zolldeklaration des Versenders steht.

    ingolf

    Habe ich auch schon praktiziert. Allerdings nur bei Paketen die man auf dem Zollamt abholen muss, in meinem Fall aus den USA. Und das ist leider bei Paketen aus UK eigentlich nie der Fall da die von den Paketdienstleistern zolltechnisch behandelt werden. Da müsste man das nachträglich machen, man hat ja 14 Tage Zeit Einspruch gegen den Zollanmeldung einzulegen. Auch in meinem Fall wussten die Zollbeamten nichts von der Oldie-Regelung, haben sich aber noch während ich anwesend war schlau gemacht und das mit den 7% Einfuhrumsatzsteuer dann angewendet.

    Gruß Uwe

  • All Herzlichen Dank erstmal :thumbs_up_medium_light_skin_tone:

    Also ist das mit dem Zollsatz von 3,7% belastbar?


    Wie gesagt, es geht um den stinknormalen Zollsatz für Motorradteile. Keine Geschenke, keine Oldtimer, keine kompletten Fahrzeuge, keine sonstigen Ausnahmen oder Sonderfälle.


    Ganz einfach so, wie wenn man bspw. bei TTW eine Kupplung im Wert von ein paar Hundert Euros ordern würde.


    :clinking_beer_mugs:

  • stresa

    mein letztes Paket mit NOS-Teilen ist auch von DHL abgewickelt worden.

    Mit

    - Zollgebühr (3,7%?)

    - Einfuhrumsatzsteuer (19%)

    - Handlinggebühr 6,- für DHL.

    Habe Einspruch erhoben, der vom Hauptzollamt Frankfurt abgelehnt wurde.

    Habe mich dann an die Generalzolldirektion Bonn gewandt und Recht bekommen.

    Immerhin ca. 40 € zurück bekommen (nicht die 6,- von DHL).

    Man sollte da nicht locker lassen.