ah ja, dann bleibt es sich ja wurscht.
Felgenalternative für TZR 250 2MA
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moin
wird wohl schwierig werden beim eintragen.
Bin mal gespannt.
Gruss Dirk
Alles was serienmäßig in Motorrädern ab Werk verbaut wurde , wurde vom TüV geprüft. Egal ob man Felgen ,Tanks oder Bremsanlagen aus einem anderen Serienfahrzeug in ein anderes Fahrzeug verbaut, ist die Eintragung kein Problem. Ausnahme Bremsanlage sollte man wenn immer aus einem leistungsstärkeren Fahrzeug nehmen.
In meiner RD 350 hatte ich vorne eine VJ21 Felge mit Bremse und hinten eine TZR125 Felge mit Bremse verbaut und auch eingetragen.
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Das muss über 15 Jahre her sein wo ich mir die 2XT Felge hab eintragen lassen. Der Herr beim TÜV meinte zu mir er hätte so eine Eintragung schon einmal gesehen. Er ging an den Computer und keine fünf Minuten später sagte er mir das die Eintragung kein Problem wäre weil da mal eine Abnahme erfolgt ist. Einfach fragen.
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Laut Yamaha Ersatzteilliste lautet die Ersatzteilnummer für die 4FL Felge: 2XT-25338-01-7B
die für die 2XT: 2XT-25338-20-UA
Schwinge ist auch gleich - wenn man die spätere Schwinge hat (die mit dem Standard Umlenkknochen und nicht mit der komischen Y-Blech Hebelei.
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MOIN
Unser TÜV Mann hatte eine Abfrage wegen der ..Bruchlast ? gemacht.
Ich hab ja die SZR 660 Felgen verbaut und der >TÜV sagte die Hinterrad Felge ist weniger belastbar als die 2MA Felge.
Die SZR hat auch ein höheres Gewicht als die TZR, und trotzdem soll die Felge nicht so belastbar sein ???
Da ich einen Höcker drauf habe und nur mit 1 Person , also solo betrieb fahre, hatte er das eingetragen.
Es kommt auch immer drauf an wo mal hin kommt, zum TÜV.