Unfall mit RGV

  • Moin zusammen,


    ich bin neu hier, lese aber schon länger mit.

    Ich habe mir letztes Jahr den Traum einer RGV 250 VJ21 erfüllt und diese in mühevoller Arbeit über das letzte Jahr restauriert und wieder auf die Straße gebracht. Da der Motor komplett neu aufgebaut wurde sollte es dann am vergangenen Wochenende zum Einfahren gehen. Samstag lief alles gut, der Sonntagnachmittag endete dann für mich und die RGV im Seitenteil eines ausparkenden Autos. Mir ist zum Glück nicht viel passiert außer einem geprellten und gestauchten Fuß, der ziemlich doll weh tut. Die RGV hat da leider schon mehr eingesteckt.
    Nach einer ersten Umschau ist die rechte Fußrastenanlage gebrochen und die Birne im Bereich des Endschalldämpfers verbogen. Die Verkleidung hat natürlich auch was abbekommen. Ansonsten ist sie zum Glück weitestgehend heil geblieben. Ich bin momentan ziemlich traurig, da ich wirklich viel Arbeit in das Motorrad gesteckt habe.

    Ich weiß nicht ob das Thema hier hin passt; aber wenn jemand eine Fußrastenanlage hat oder Alternativen kennt, die passen, dann bin ich gerne für Vorschläge oder Angebote zu haben.

    Ich hatte auch schon über Schweißen der Raste nachgedacht, aber ob das funktioniert kann ich leider überhaupt nicht einschätzen.


    So weit erstmal von mir. Ich freu mich auf jeden Fall jetzt auch hier im Forum aktiv zu werden. :slightly_smiling_face:

  • Tach.

    Gut, das nicht mehr passiert ist.
    Sobald du wieder laufen kannst, schau nochmal nach dem Moped ob wirklich nicht mehr dran ist.
    Gabel usw.
    Teile wirst du schon finden.

    Gute Besserung!

  • der Sonntagnachmittag endete dann für mich und die RGV im Seitenteil eines ausparkenden Autos.

    Wenn der Autofahrer Schuld hatte, kannst du doch auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Gutachter beauftragen?

  • Also ich bin gerade nochmal zur Garage gehumpelt und habe noch Mal eine Umschau gemacht. Ist alles gerade was Rahmen, Schwinge, Felgen und Gabel angeht. Motor / Kühler auch dicht.


    Versicherungstechnisch hatte ich gedacht, dass ich erstmal abwarte, was die Gegnerversicherung schreibt. Irgendwie müssen die mich ja informieren. Habe mit solchen Dingen allerdings auch noch keine Erfahrung. Meine Versicherung meinte, dass die erstmal nicht tätig werden und den Unfall nicht aufnehmen, da ich sicher nicht schuld bin.

  • Falls du keine Schuld an dem Unfall hast, dann lass das Motorrad in jedem Fall von einem Gutachter vermessen. Nur weil es jetzt gerade aussieht, heißt es nicht dass es nach einem erneuten Neuaufbau auch noch "gerade fährt". Abwarten würde ich nicht.

    Idr will die gegnerische Versicherung von dir wissen wie groß der Schaden an deinem Fahrzeug ist. Früher oder später muss die Kiste also sowieso entweder zu einem gutachter oder zumindest zu einer Motorradwerkstatt, die dir ein Angebot schreibt. Der Gutachter ist zu vervorzugen.

  • Falls du keine Schuld an dem Unfall hast, dann lass das Motorrad in jedem Fall von einem Gutachter vermessen. Nur weil es jetzt gerade aussieht, heißt es nicht dass es nach einem erneuten Neuaufbau auch noch "gerade fährt". Abwarten würde ich nicht.

    Idr will die gegnerische Versicherung von dir wissen wie groß der Schaden an deinem Fahrzeug ist. Früher oder später muss die Kiste also sowieso entweder zu einem gutachter oder zumindest zu einer Motorradwerkstatt, die dir ein Angebot schreibt. Der Gutachter ist zu vervorzugen.

    Und auf gar keinen Fall vorher selbst Hand anlegen. Stehen lassen, bis die Kohle auf dem Konto ist.

  • Da haste wohl Glück im Unglück gehabt.


    Mich hat ein sehr ähnlicher Fall vor ein paar Jahren ereilt, als ich gerade die RGV fertiggestellt hatte. Die nette Nachbarin hat das parkende Motorrad rückwärts mit ihrer großen Familienkutsche umgefahren. Dann waren Lenkerstummel krumm, Fußraste abgebrochen und noch einiges mehr. Da ich auch keine Ahnung hatte, habe ich mich an den örtlichen Suzuki Motorradhändler gewendet. Die haben sich um alles gekümmert (Gutachter, Gutachten, gegnerische Versicherung, etc.). Hat mich nix gekostet und musste auch nix bei denen reparieren lassen o.ä.

  • Danke schon mal für die Tipps.

    Ich werde wohl doch für die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung einen Anwalt dazuholen. Einfach um sicher zugehen, dass ich nicht über den Tisch gezogen werden. Die Versicherungen machen sowas ja tagtäglich und wissen wie und wo sie sparen können.

    Ist alles nur mega ärgerlich.....

  • Wieso direkt mit Kanonen auf spatzen schießen? Hast du eine Rechtsschutzversicherung die Streitigkeiten im Straßenverkehr bezahlt? Schau doch erstmal, dass man den Schaden an dir und deinem Motorrad objektiv beziffern kann. Danach kannst du dir immernoch einen Anwalt nehmen, falls sich die Versicherung quer stellen sollte.

  • Servus,


    hab da grad mal alles durchgelesen, ich bin gelernter Versicherungskaufmann, mein Tipp für dich.


    Grundsätzlich musst du Nachweisen welcher Schaden dir entstanden ist und was du von der gegnerischen Versicherung ersetzt haben möchtest. Die Versicherungen beschäftigen mittlerweile eine Armada von eigenen oder im Auftrag arbeitenden Gutachtern, warum wohl? Grundsätzlich ist es natürlich so, dass du auch als Geschädigter eine s. g. Schadenminderungspflicht hast.

    Einen Gutachter der gegnerischen Versicherung musst du nicht akzeptieren, ebenso kannst du festlegen, wo dein Fahrzeug repariert wird.

    Wenn der Gegner den Schaden gemeldet hat, wird sich dessen Versicherung bei dir melden und dir eine Schadennummer mitteilen, unter der der Vorgang bearbeitet wird. Mehr macht die erstmal gar nicht, jetzt musst du deinen Schaden beziffern. Dazu solltest du für den Schaden an deiner RGV von einem Sachverständigen ein Gutachten erstellen lassen, die Kosten hierfür bekommst du von der Versicherung erstattet. Ich gehe mal davon aus, dass deine RGV keine Oldtimerversicherung mit Zeitwertangabe und Oldtimergutachten hat, wie so viele, dann wird es jetzt echt schwierig. Denn es gibt für jedes Fahrzeug nach DAT oder Schwacke einen so genannten Zeitwert, bei einer RGV mit BJ 88 oder 89, mit ca. 30000 km und 3-4 Vorbesitzer dürfte der irgendwo bei 2000-2500€ liegen. Sollte die Reparatur jetzt den Zeitwert übersteigen, ist aus diese wirtschaftlich unrentabel und du erhältst den Zeitwert ersetzt. Dass dein Motor neu überholt ist, interessiert an der Stelle erstmal nicht.

    Du brauchst nicht unbedingt von Anfang an einen Anwalt, der ist eigentlich erst notwendig, wenn es Probleme gibt, dass die Versicherung nicht das bezahlen möchte was gem. Gutachten gefordert wird.

    Du hast aber auch noch eine Möglichkeit, du kannst dein Moped zu einer Vertragswerkstatt bringen und den Schaden an die Werkstatt abtreten, dann kümmert isch diese um die gesamte Abwicklung, das Problem mit dem Zeitwert bleibt allerdings weiterhin bestehen.

    Bis deine RGV begutachtet wurde, solltest du alles so lassen und nicht irgendetwas abbauen.


    Das sollte dir dein Versicherungsvertreter aber auch alles erklären, der sollte dich auch betreuen, wenn du einen nichtverschuldeten Unfall hast.


    Solltest du noch Fragen haben, kannst mich auch gerne per PM anschreiben. jetzt wünsch ich dir noch gute Besserung.


    Beste Grüße Jürgen


    PS: Du hast nicht geschrieben, wie der Unfall entstanden ist, solltet noch nachholen, damit man auch richtige Infos weitergibt.