Unfall mit RGV

  • Ich hatte eine ähnliche Situation. Wurde genötigt mein Motorrad bei Restgeschwindigkeit von 30 km/h in der B-Säule eines BMWs zu parken.


    Die nachfolgende Abwicklung war umkompliziert:

    - Von der gegnerischen Versicherung kontaktiert worden und gesagt, dass ich einen eigenen Gutachter nehmen werde

    - Gutachter hat den Totalschaden attestiert, zweitwertsgerecht bewertet, zusätzlich Wert für Helm, usw.

    - Gutachten der gegnerischen Versicherung geschickt

    - Geld überwiesen bekommen

    - Mopped an irgendeinen Schlachter verschachert.


    Ich gehe davon, dass das ein halbwegs üblicher Ablauf war. Einen Anwalt würde ich erst hinzuziehen, wenn es notwendig

    ist. Heißt, wenn es Abweichungen von oben beschriebenen Ablauf gibt.


    Hört sich nach nem leichten seitlichen Treffer an, würde vermuiten, dass der Rahmen nicht krumm ist.

    Abgesehen davon wurde bestimmt ein Großteil der VJ21, die noch unterwegs sind, schonmal ähnlich ordentlich weggeschmissen :grinning_face_with_big_eyes:

    Aber: Ich nix Gutachter, daher Gutachter holen und gut.


    Schonmal gut, dass du nicht gröber verletzt bist. Ich gehe davon, dass du finanziell keinen Schaden davon tragen wirst.

    Vom Schadensersatz bin ich auf Enduro umgestiegen, kein Bock mehr auf so Geschichten wie deine, und die ist ja schon sehr

    glimpflich.

  • Danke für die weiteren Tipps.

    Ich bin Innerorts gefahren und das mit 40/50 kmh. Am rechten Seitenrand sind dort so Parkbuchten und da kam plötzlich ein Auto raus. Der wollte aber nicht einfach Ausparken sondern gleich direkt wenden, sodass mein Ausweichmanöver nicht gereicht hat und wir uns auf Höhe des Mittelstreifens getroffen haben. Die Räder von dem Auto waren voll links eingeschlagen. Ich bin dann wie an so einer Leitplanke gegen das Auto im vorderen Kotflügel geprallt, ins Schlingern gekommen und abgestiegen. Vorher habe ich auch noch gebremst.


    Ich denke bzw hoffe auch, dass der Rahmen nicht krumm ist. Wenn der Gutachter vermisst denn nehme ich das allerdings gerne mit.


    Oldtimerversicherung habe ich nicht. Also wird es wahrscheinlich auf die Erstattung des Zeitwertes, der Ausrüstung und Schmerzensgeld hinauslaufen?

    Ärgerlich ist es so oder so.... Gerade weil sie jetzt fertig geworden ist und wirklich gut dar steht. Habe schon einige Kaufangebote bekommen.

  • Also wird es wahrscheinlich auf die Erstattung des Zeitwertes, der Ausrüstung und Schmerzensgeld hinauslaufen?


    Habe schon einige Kaufangebote bekommen.

    Bitte beachten:


    Ist bei einem wirtschaftlichen Totalschaden eine Reparatur möglich?

    Ja, bei einem vorliegenden Integritätsinteresse (z.B. bei einem Liebhaberfahrzeug wie Oldtimer oder Youngtimer) kommt eine Totalschadenreparatur in Betracht, wenn die Kosten hierfür maximal 30 % höher als Wiederbeschaffungswert laut Gutachten sind. Lassen Sie den Wagen reparieren, müssen Sie ihn 6 weitere Monate fahren.


    Kann man nach einem Totalschaden das Auto behalten?

    Ja, das Fahrzeug gehört dem Geschädigten und kann bei gegebener Verkehrssicherheit ggf. unrepariert weiter gefahren oder zum Restwert / Schrottwert gemäß Sachverständigengutachten verkauft werden. Hierbei müssen sich Unfallgeschädigte laut BGH Urteil von 1992 einen Übererlös anrechnen lassen. Die Schadensminderungspflicht ist zu beachten.

  • zum 1. Absatz

    Das ist richtig, wird aber nur bezahlt, wenn das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt repariert wird, selber machen und kassieren geht nicht.


    zum 2. Absatz

    Hier muss mann zwischen Haftpflichtschaden und Vollkaskoschaden unterscheiden. Haftpflicht ist es so wie du oben geschrieben hast. Beim Kaskoschaden geht das Fahrzeug in eine Restwertbörse, hier können Händler, Werkstätten usw. gem. Gutachten ein Angebot abgeben für wieviel sie das Fahrzeug kaufen. Der Besitzer kann dann entscheiden, ob er es behalten will, oder ob er es abgibt. Sollte er es behalten wollen, wird ihm vom Schaden der im Gutachten festgestellt wird, der Erlös, den das Fahrzeug bringt abgezogen, das ist i.d.R. bei Schäden, bei denen die Reparatur den Zeitwert übersteigt der Fall.

  • Nimm Dir auf jeden Fall einen Gutachter und einen Anwalt, beide sollten sich auch mit Old- und Youngtimern auskennen und Ahnung von Motorraedern haben, sonst wirst du von der Versicherung mit 60% oder sowas des Schadens abgespeist. Dir steht auch Schmerzensgeld und Ersatz fuer die beschaedigte Schutzkleidung, ggf. Abschleppkosten usw. zu!


    Ich hatte einen ganz aehnlichen Fall, ich hab eine stehende Autoschlange mit etwa 30 ueberholt als ploetzlich einer Dame in einem Auto einfiel sie koenne ja mal eben auf den Parkplatz links gegenueber fahren und schauen was es beim Kik noch gibt und sie ohne zu blinken (der Blinker war auch noch kaputt wie sich rausstellte) rauszog. Ich haette es fast noch vorbei geschafft aber hab das Auto vorne links am Kotfluegel gestreift wodurch ich aber zu Fall kam. "Ja bin ich jetzt Schuld, der ist mir doch reingefahren?!" war dann ihre Aussage gegenueber der Polizei. Nachher hatte sie angeblich noch ein Schleudertrauma weil meine maechtige 350er Zwiebacksaege das Auto beim Anstoss mindestens zweimal herumgewirbelt haben muss... Alles dem Anwalt uebergeben, das entspannt ungemein. Man braucht aber einen, der kein Verurteilungsbegleiter ist sondern wirklich ein Verteidiger.


    Ich hatte damals diesen Gutachter: https://sv-schreiber.de/ der hat mir auch gleich einen Motorrad-affinen Anwalt in Koblenz empfohlen.

    Gruß,

    Georg


    Fahrt so schnell ihr könnt, so lange ihr noch könnt!

    (Uli Peil im XJ-Forum)

  • Rechtlich zählt das Fahrzeug also als Totalschaden, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen.

    Das wäre bei der RGV ja relativ schnell der Fall. Das Fahrzeug ist aber noch komplett fahrbereit. Kann ich das trotzdem wieder reparieren und fahren auch wenn es einmal als Totalschaden durch die gegnerische Versicherung angesehen wird?

  • Ja sicher, war bei mir genauso. Das Fahrzeug gehoert dir und du kannst damit machen was du willst. Der Gutachter hat bei mir damals alles aufgeschrieben was einen Kratzer hatte, wimret kam der auf etwa 5.000 EUR Reparaturkosten, der Zeitwert der 1WW war damals um die 3.000, die bekam ich ersetzt (zzgl. Schutzkleidung und Schmerzensgeld). Lies mal was auf der Webseite von dem Schreiber steht, da stehen eigentlich alle Tips die man beim unverschuldeten Unfall beachten sollte.

    Gruß,

    Georg


    Fahrt so schnell ihr könnt, so lange ihr noch könnt!

    (Uli Peil im XJ-Forum)

  • Also ich habe jetzt einen Gutachter beauftragt. Mit dem Rechtsanwalt überlege ich noch, da ich auch keine Rechtsschutzversicherung habe leider... Wenn mir irgendwas spanisch vorkommt werde ich auf jeden Fall rechtlichen Rat einholen. Auf Nachfrage, ob der Bearbeiter der gegnerischen Versicherung die Nummer vom Polizeibericht haben möchte meinte der nur, dass die Schuldfrage nicht gestellt werden müsse und sein Klient die Schuld trage. Mal Abwarten was da noch so kommt....

    Der Fuß ist mittlerweile schon auf dem Weg der Besserung.

  • hi Trekkie

    du darfst nichts ändern bevor das Gutachten gemacht ist.

    Ohne bereits bestehendes Wertgutachten bei so alten KFZ kann das finanziell bitter werden.

    Du darfst auch Totalschaden wieder reparieren,das ist ganz in deinem Ermessen.Wenn du sowas nach crash behältst zieht dir die Versicherung eben den Restwert ab.

    Eine Rechtsschutzversicherung sollte man immer haben.


    LLAP

  • Warum „sollte man immer“ eine RS haben? Meint ihr die Versicherung macht im Schnitt miese?

    Ich hab mein Lebtag (bin nun 54) noch keine RS gebraucht und wenn dann hab ich bis dahin schon genug an Beiträgen gespart :lol:

    Gerne wird dann die lohnende RS damit begründet dass man mal einen 5000€ Streit hatte. Fragt man genau nach gings dann ursprünglich mal um 300€ :kopfklatsch:


    Doof ist halt wenn man nichts auf der hohen Kante für Notfälle hat… allerdings bekommt man auch nie was auf die Kante wenn man erst zig Versicherungen / Ratenverträge bezahlen muss… blöder Teufelskreis.


    Ich will nicht abraten, aber ich finde das muss jeder selber für sich entscheiden.


    Gruß J-C

    Schieber- , Getriebe- , Motorgehäuse- und Kurbelwellenkiller