NSR250 MC28 Schwinge und Zulassung

  • Hi,


    eine Frage, ist die Schwinge der VFR400 (NC30) identisch mit der MC28 der NSR250 ? ok die felgen sind anders 18 vs 17"
    Aber sonst, sehen so ähnlich aus, weiß das zufällig jemand ?
    Und passt die Einarmschwinge auch in die MC21 ?


    Zulassung: Ich habe einen Rahmen aber keine Papiere (Nein nicht geklaut!) bekommt man das mit einer Briefkopie einer anderen MC21 angemeldet oder nahezu unmöglich ?

    Grüße

  • Die Felge von der RVF 400 ist die gleiche wie bei der MC 28. Eine Zulassung mit Briefkopie von einer anderen halte ich für ausgeschlossen.

  • Hallo Rocky,

    die MC28 hat eine mittige Federbeinaufnahme im Rahmen, bei der VRF400 NC30 ist sie in Fahrtrichtung 20-30mm nach links versetzt.

    Damit ist auch die Aufnahme der Unlenkhebel an den Schwingen versetzt.

    Über die anderen Maße, wie Umlenkung, Achsendurchmesser und Breite im Rahmen kann ich dir leider nichts sagen.

    Realistisch gesehen, kein Chance die Vfr Schwinge mit überschaubaren Aufwand in den MC28 Rahmen zu bekommen.

    MFG.

  • Zulassung: Ich habe einen Rahmen aber keine Papiere (Nein nicht geklaut!) bekommt man das mit einer Briefkopie einer anderen MC28 angemeldet oder nahezu unmöglich ?

    War der Rahmen bereits in D zugelassen? Rahmennummer / Typenschild vorhanden? Dann sollte die Zulassung ohne Fahrzeugpapiere funktionieren:

    Grundsätzlich benötigt man zur Zulassung eines Fahrzeugs eine so genannte Verfügungsberechtigung, die normalerweise ja durch die Fahrzeugpapiere (neuamtlich: Zulassungsbescheinigung Teil II, zuvor: Fahrzeugbrief) nachgewiesen wird. Fehlt allerdings die besagte ZB II beziehungsweise der Brief, regelt die Zulassungsordnung für diesen Fall nur schwammig, nach §12 einen Antrag auf Ausfertigung der ZB II zu stellen. Hilfreich bei so einem Antrag erweisen sich etwaige Zollpapiere, alte Kaufverträge, Originalrechnungen und ähnliche Dokumente, welche die "Identität" des Fahrzeugs belegen. Seit dem 1. März 2007 besteht übrigens keine allgemeine Verpflichtung mehr, beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen, um eine erneute Ausfertigung des damaligen Briefs zu erlangen. In begründeten Einzelfällen prüft die Zulassungsbehörde allerdings selbständig, ob das Fahrzeug beim KBA im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) eingetragen ist. Nächster Schritt zur Zulassung ist nach §12 Absatz 4 FZV das Aufgebotsverfahren im Verkehrsblatt, das zweimal monatlich erscheint. Die ZB II für das betreffende Fahrzeug muss in diesem Amtsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde öffentlich aufgeboten werden, damit unter Umständen bestehende Rechte an dem Fahrzeug geltend gemacht werden können. Die Frist beträgt zumeist 14 Tage. Bis eine neue ZB II ausgefertigt werden kann, vergehen also in der Regel insgesamt sechs bis acht Wochen. Nicht selten verlangt die Behörde zusätzlich eine gebührenpflichtige eidesstattliche Versicherung über die Verfügungsberechtigung und den Verbleib der Fahrzeugpapiere, um Missbrauch vorzubeugen. Tauchen die ursprünglichen Papiere wieder auf, sollte der brave Bürger diese unverzüglich bei der Zulassungsstelle abliefern, sonst droht ein Bußgeld. Darüber hinaus kann die Zulassungsbehörde keine eigenmächtigen weiteren Voraussetzungen aufstellen. Weigert sich die Behörde dennoch, eine neue ZB II auszustellen, unbedingt einen schriftlichen Bescheid verlangen! Dann Einspruch erheben und notfalls vor dem Verwaltungsgericht klagen.

  • erstmal vielen Dank für die Antworten, auch dass auf Nr.2 eingegangen wurde.
    Nochmal, der Rahmen hat keine "dunkle Vergangenheit" :winking_face: Kommt von einem Teilehändler für Exoten aus aller Welt.
    Er war nie in D oder EU zugelassen.
    Der Plan ist, mit der vorhandenen Rahmennummer und einem Typenschild (heute kein Problem mehr) UND einer Brief oder Scheinkopie eines identischen Modells was mal in D zugelassen war, da eine Vollabnahme zu machen.
    So in etwa mit meinem TÜV Spezi auch abgesprochen - der sieht da kein Problem.
    Das niemand seine Daten shared ist logo, im Prinzip kann die Rahmennummer und Anschrift auch geschwärzt sein.
    Nochmal korrigiert, ein MC21 Rahmen.
    Damit erübrigt sich auch die Schwingenfrage oder passt einarmschwinge in MC21 rahmen auch ?

    In den gängigen UK Foren die V5/MOTs abzufragen nutzt mir nix, ich will ja nicht grundlos Steuern zahlen,
    Oder gabs gar ein CoC für die importierten Maschinen damals ?

    Also wer was hat, gern PN. Soll auch nicht umsonst sein und die Daten wären sicher (Benötige nicht die FIN/Anschrift, kann geschwärzt sein)

    Danke u. Gruß

  • Der Motorrad- Wagner in Buseck hat mal eine MC21 angeboten und geschrieben, das die Maschine auch auf Wunsch mit Einarmschwinge geliefert werden kann. Aber das ist so 10 Jahre her.