Hallo, ich möchte meine Erfahrung dokumentieren, falls jemand eine TZR 125 RR (4 DL3 Belgarda) ohne Drosselung zulassen möchte.
Ich habe meine TZR ohne Zulassung gekauft. Sie war seit 10 Jahren abgemeldet und davor gedrosselt zugelassen. Von dieser Zulassung hatte ich ein deutsches TÜV-Gutachten mit Drosselung und den deutschen Fahrzeugschein. Ich dachte, da sie bereits in Deutschland zugelassen war, sollte es kein Problem sein, sie ungedrosselt zuzulassen. Auch eine Anfrage beim TÜV klang optimistisch. Aber es war nicht möglich.
Problem:
Der TÜV-Gutachter konnte beim KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) das TZR Modell nicht finden, da es nie offiziell von Yamaha oder Belgarda in Deutschland eingeführt wurde. Damit fehlen die Werte der entdrosselten Version! (Höchstgeschwindigkeit, Leistung, Fahrgeräusch (bei beschleunigter Vorbeifahrt, Standgeräusch), etc.
Um eine Vollabnahme, bei der all diese Werte ermittelt werden, zu umgehen (Kosten ca. 800.- EUR) habe ich mir ein Modellgebundenes Gutachten von alpha Technik gekauft. Das Gutachten beinhaltet alle notwendigen Details für ein ungedrosseltes Bike mit Originalkomponenten (Sekundärübersetzung, Vergaser etc). Also Rückrüstung mit original Yamaha Teilen auf 21KW Leistung.
Neues Problem: In dem Gutachten sind nur die Reifenkombinationen 110/140 oder 110/150 eingetragen. Somit ist das Gutachten nur mit diesen Kombinationen gültig. Zudem ist das Modell mit Belgarda (J) beschrieben (Japan) und nicht mit Belgarda (I) Italien (Was den Gutachter aber zum Glück nicht störte). In dem alten Gutachten der letzten Zulassung war auch die Reifenkombination 120/150 erlaubt, weshalb ich diese bei der Restauration montierte! Da sich bei dem 120er Vorderreifen gegenüber dem 110er keine negative Tachoabweichung ergibt, habe ich dann doch eine Zulassung bekommen.
Ich war also auf die Kulanz meines TÜV-Gutachters angewiesen, um mit all den Informationen ein Gutachten und eine TÜV-Prüfung zu bekommen.
Kosten: TÜV: 266.-, alpha Gutachten 100.- Betriebserlaubnis 40.- Zulassung 74.-
Mann sollte sich also vor dem Kauf Gedanken machen, ob man alle notwendigen Unterlagen hat, um ein Import-Bike zuzulassen 😉
Nachtrag:
Ich habe die TZR heute zugelassen. Trotz meines Gutachtens wäre eine Zulassung ohne den alten Fahrzeugschein und das alte TÜV-Gutachten (für die damalige Drosselung) nicht möglich gewesen!
Die Dame auf der Zulassungsstelle meinte, dass in meinem Fall das alte Gutachten als Ersatz für einen Fahrzeugbrief dient.