Fragen über Fragen

  • Also bei meiner RS mit Serien Kat steht da auch nix in den Papieren.Bei mir steht bei 5 das gleiche wie bei Sauerkrauth.


    PS:Warum eigentlich der name?
    Stehst du drauf?

  • Hmm,
    das ist ja schon mal was.
    bei mir steht nämlich nicht UK48.


    Dann könnte es doch sein dass mein modell noch kein Kat hat,so wie mir der Suzuki Händler sagte.


    Oder, was meint Ihr ??

  • Den Traum brauchste nicht weiter träumen. Ab Bj. 91 hatten die RGV's Kat. Höchstens Deine ist EZ 91 und Bj. 90, aber ich denke nicht, daß das der Fall ist.
    Wenn bei Dir in den Papieren Modell VJ22B steht hat Deine nen Kat (wahrscheinlich mitlerweile zerbröselt, aber das ist ja wurscht).
    Es scheint aber wirklich so, als würde erst ab 92 das mit dem UK drinnen stehen, denn ich hab noch nen Rahmen von ner 91-er rumliegen, und in dem Brief steht das gleiche wie bei Dir.

  • @ Gensel : den Namen hat ich als bei Zocken. Und hier is mir kein besserer eingefallen. Anscheinend bin ich aber weniger kreativ, denn auf Gensel wär ich bestimmt nie gekommen ;-).
    Sag mal, wolltest Du heut Mittag nicht in Urlaub fahrn ?

  • Ob KAT eingetragen ist oder nicht spielt bei den RGVs ab 92 auch keine Rolle. Diese haben nämlich die Abgaswerte ab 1991 zu erfüllen und das schaffen sie ohne KAT nicht. Die 88-90er Modell könnten da Glück haben und einen gestopften Auspuff eingetragen bekommen, aber auch das ist eine heikle Sache. Das es keine offizielle ABE gibt wird das eine Einzelneintragung und wenn irgendein höherer Beamter bei Unfall entscheidet, dass die Anlage illegal ist, dann ist man selber und auch der TÜV-Mensch dran. Ich würd es nicht machen, dann kann man genausogut ohne Eintragung fahren.

  • Moin Moin! Also teilweise habt Ihr ganz recht - Die Abnahme einer Racinganlage ist immer unrechtens, auch wenn sie hinterher eingetragen wurde. Der abnehmende Ing. macht sich strafbar weil er ein nicht mindestens EG-Typgenehmigtes Teil als genehmigt deklariert hat. Eine gleichwerteige Genehmigung wäre nur über eine Typgenehmigung im Einzelverfahren möglich - und die kostet ein Schweinegeld, weil Sie unter anderem auch die Untersuchung des Schadstoffausstosses unter Labor- und Real(Belastungsbedingungen) beinhaltet. Außerdem kommt das ganze bürokratische Genehmigungsverfahren dazu. An dessen Ende Eure Auspuffanlage eine Genehmigungsnummer zur Vergabe im Einzelverfahren (das heist so - kann ich auch nix dafür) zugeteilt bekommt (fängt meistens mit TP an). Ihr seht also - einer Eintragung in die Papiere muß nicht unbedingt eine korrekte Abnahme vorausgegangen sein. Und damit hat sie dann nur Geld gekostet - aber gebracht hat Sie Euch nichts - außer Ärger natürlich. Allerspätestens bei der nächsten HU bei jemandem der auch Ahnung hat.

  • hmm, wieso soll das unrechtens sein (dummfrag),
    wenn ich mir zB fürein auto ein auspuff selbst bastel,
    zum tüv fahre, die die ganzen scheiss tests lutstärke,
    abgas, leistung und und und machen und dannzum entschluss kommen, ok das ding ist in ordnung und es per einzelabnahme eintragen, wieso geht das nicht bei einem racing auspuff.
    dann scheisse ich a bissel dran rum und schon ist eis ein auspuff den ich mir umgebaut habe, ihr wisst jo was ich meine.
    Habe in meinem Golf auch den 3.ten sitz mit schrothgurt hinten eingetragen bekommen, war zwar 7 mal dort biss alles so war wie die es wollten aber es geht doch.
    wenn alles nur mit abe oder gutachten gehen würde und keiner mal selbst was versucht und eintragen lässt
    dann gäb es schon lange keine tuning mehr.

  • Du kannst so etwas wie deinen Sicherheitsgurt vor dem Gesetz nicht mit einem Auspuff vergleichen. Das Genehmigungsverfahren ist zwar nicht weniger kompliziert, aber trotzdem ein ganz Anderes. In dem einen Fall (Sicherheitsgurt) handelt es sich um ein Bauartgenehmigtes Teil, das heißt das Teil selbst für sich eigenstädig geprüft ist und darf dann fast überall eingebaut werden. So ein Teil hat dann meistens eine Wellenlinie und eine Zahl als Prüfzeichen. Ein Auspuff dagegen braucht in irgend einer Form eine Betriebserlaubnis weil nicht jeder Auspuffan an jeden Motor und jedes Fahrzeug passt um die gerade aktuellen Abgas und Geräuschvorschrifften einzuhalten.
    Da besteht das Prüfzeichendann aus einer ECE oder EG Genehmigungsnummer - zumindest bei aktuellen Anlagen.
    Jetzt die Frage - Hat schon mal jemand von Euch einen Aupuff gesehen, der eine solche Genehmigung nachträglich bekommen hat. Warscheinlich nicht - denn wenn ich von Schweineteuer rede meine ich nicht einige hundert sondern viele tausend Euro - die man vielleicht dann doch sinnbringender anlegen kann.

  • Die Lautstärke ist nicht das Problem denke ich, denn wenn Du nen guten Prüfer erwischt, trägt er Dir eine erhöhte Phonzahl in den Brief ein mit der Du bei ner Kontrolle durchkommst.
    Die RGV hat ab 91 nun mal nen Kat, und ne Joly oder ein Arrow eben nicht. Und da biste im Zweifelsfalle immer der Gearschte.
    Außerdem waren die Helden bei Arrows auch noch so clever 'not fpr road use' ein zu stanzen. Versuchs doch einfach mal, denn hier wird Dir keiner ne definitive Antwort geben können.
    Wenn Du an nen Polizisten kommst, der keinen Plan hat, dann passiert Dir schon mal nix wenn Du sie eingetragen hast.