Probezeit ??!

  • tach jungs u. maedels auch ;p


    wie merkt man eigentlich ob die probezeit vorbei is ???


    kann man das irgendwie ueberpruefen.... bin mir da naemlich ned ganz sicher :)


    tschoe


    Kai

  • Ein kurzer Blick in den Pappkarton oder Plastik genügt,
    da steht fahrberichtigt seit xx.xx.xxxx
    also xx.xx.xxxx + 2*365 =? :winking_face:

    :iIn jedem noch so kleinen Kalb steckt ein Rindvieh!!:i

  • wenn ich nun aber scheiss gemacht hab fuer den es punkte gibt EIGENTLICH....


    und der bussgeldbescheid da war, aber nach einem widerspruch nixmehr kam....und das seit 8\02......


    und im MAI waere sie offiziell rum..... aber wie kann ich sicher gehn das die rum is und nixmehr kommt ??!


    kriegt man das irgendwie mitgeteilt ?? :)


    tschoe

  • Ich habe auch 3 Punkte bekommen und keine Verlängerung der Probezeit,
    die würden dir das SCHRIFTLICH mitteilen.
    ALso wenn nichts kam, dann freut sich der Mai

    :iIn jedem noch so kleinen Kalb steckt ein Rindvieh!!:i

  • die sache tut aber inzwischen erst nach 2 jahren verfallen, also könnte der bescheit auch z.bsp. erst im august kommen und dann wären wieder 2 jahre zusätzlich da, iklusive nachschulung....

    Aprilia RS 250, only @ racetrack
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    Nissan 200SX S14
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  • also wenn nix kommt bis 30 mai kann ich davon ausgehn das die probezeit rum is.....


    also normal isses ja so das wenn man probezeit hat und nen 2ten verstoss mit punkten macht, kommt die aufforderung zur untersuchung da, und beim 3ten mal einzug der fahrerlaubnis....


    mir hat jetz jemand gesagt, wenn ich nachm 30 mai punkte kassier, dann werd ich aber behandelt wie wenn ich keine probezeit hab....also auch bei mehreren verstoessen mit punkten krieg ich den lappen ned weg......


    und wenn im august dann der scheiss mit nachschulung kommen wuerde(aber fahrlerhrer sagt nur weil nachschulung kommt heisst es noch lange ned das unbedingt verlaengerte probezeit sein muss) , dann haett ich halt wieder probezeit.... dann wuerd das wieder gelten mit 2ter verstoss beratung und 3ter entzug....



    also zusammengefasst: wenn bis mai nix kommt, hab ich kei probezeit mehr, wenn irgendwann danach was kommt, gilt ab dann die regelung mit der probezeit wieder....


    kann das so stimmen ???

  • Das glaube ich jetzt mal nicht die Probezeit kann man sich ja nicht aussuchen und selbst wen netwas 2 jahre später mal ankommt dann zählt das immer noch ab dem Tag wo du das Verbrechen :freak begangen hast und wird auch so gewertet wie damals eingestuft warst halt noch Probezeit ..


    mal angenommen du verbockst was nach 6monaten kommt was es war allerdings nach 3monaten deine Probezeit ausgelaufen müsste normalerweise die verlängerte Probezeit dann ab dem Tag des "Verbrechens" weiter gelten ist jedoch so eine Frage ob die ab der Nachschulung zählen also wenn das durch ist oder halt ab dem Tag wo es passiert ist?!?!?

  • Also, ich habe das auch schon hinter mir mit Nachschulung und verlängerte Probezeit etc.


    Es gilt immer der Tag, an dem du dich verkehrswidrig verhalten hast. Also ist es egal, ob du aus der Probezeit schon raus bist und dann erst das schreiben bekommst. Alles was über 80DM (40€) Strafe kostet bedeutet einen Punkt und in der Probezeit eine Teilnahme an einem Punkteabbauseminar (Nachschulung) + Verlängerung um weitere 2 Jahre. Sollte dann wiederrum ein Vergehen in der Probezeit vorliegen, wird einem ein Gespräch mit einem Verkehrspsychologen empfohlen (2Punkte abbauen), was jedoch keine Pflicht ist. Beim 2ten Fall wird die Probezeit nicht verlängert, da man eine offizielle Verwarnung bekommt und bei einem dritten
    Mal der Lappen erstmal endgültig weg ist.


    Nicht zu vergessen, dass auch zwei B-Verstöße (minder schwere Fälle) ebenfalls als A-Verstoß gelten und somit die oben genannten Fälle eintreten....


    so long
    Rossifumi

    Was die Aprilia auf der Geraden verliert, holt sie beim Bremsen wieder zurück !!