Wir leben ja immer noch in nem freien Land kannst lang wofahren wo du willst auf ner öffentlichen Straße W)
Die heißgeliebte Nachbarin
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Aber ich bin eigentlich ziemlich sicher, dass es ein Paragraph in der StvO gibt, die das sinnlose herumfahren verbietet. Ist es möglich, dass das sogar unter Ruhestörung fällt? Ich fahre seit dem wirklich langsam daher, nur ganz leise sind unsere Moppets ja nicht.
Knigge W)
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den paragraphen habe ich zwar noch nicht gefunden, aber ich komme noch mal auf mein problem zurück.
frau ba... kehrt jeden morgen um 7.00uhr den bürgersteig. dann wird der vorgarten von herrn ba... gewässert.
mit den stiefmütterchen habe ich euch ja schon erzählt. am dienstag morgen war wieder die baumschule da und hat ein paar blümchen gebracht.
mittwoch 8.15uhr MORGENS wurde die Wiese gemäht.
heute Freitag 15.00Uhr wurde sie wieder gemäht. ach ja, die rasenkante werde zus. noch mit einem rasentrimmer bearbeitet. (größe des vorgartens ca. 20qm, des normalen garten 150qm).
seht ihr womit ich hier leben muß?! zwei rentner die den ganzen tag nichts anderes zu tun haben als im garten rumzubudeln und mir auf den senkel zu gehen.
ich hoffe ich werde im alter nicht zu bekl... und habe vernünftigere beschäftigungen.
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Doch doch... es gibt schon so was in der Art. Unnötiges Hin- und Herfahren
kann einem (natürlich Auslegungssache) angekreidet werden. Ebenso
unnötiges "hochtouriges" Fahren - weil man könnte mit der selben Geschwindigkeit
ja auch bei wesentlich niedrigerer Drehzahl fahren, was weniger Lärm
produzieren würde. Aber alles nur aus den hinteren, verstaubten Regionen
meines armen alten Hirns rausgekramt. Meine, mich an so was in der Art
noch aus der Fahrschule erinnern zu können.