Arrows / Jolly eingetragen

  • hm....


    wurde jetzt schon ein paar mal geschrieben, für dich nochmal!


    die abgaswerte setzt der gesetzgeber fest!


    wenn dein fahrzeug ab einem bestimmten stichtag gebaut wurde, hat es die damals geltenden abgaswerte zu erfülllen! baut man an einer 92er (oder juengeren!) den kat ab, hast du die abgaswerte nachhaltig verändert! ergo erlischt deine betriebserlaubnis! jeder nachbauauspuff der die abgaswerte nicht erfüllt, und das sind nunmal alle "rennauspuffe", sind somit nicht eintragungsfähig, auch wenn man die geräuschmässig hinbekommen kann!


    also kannst du "offiziell" und den ganzen mist vergessen! ES GEHT EINFACH NICHT!!!


    einziger kunstgriff ist einen 89er rahmen zu nehmen und alle neuen teile anzubauen!
    das passt alles und dann hast du die abgaswerte die eben 89 gegolten haben als grundlage! da die 89er RGV keinen kat brauchte, kann man an der auch eine jolly oder arrows eintragen wenn man sie ensprechend stopft!


    aber auch das wurde schon ein paar mal gepostet! ich hoffe ihr glaubt es jetzt und findet euch damit ab!


    SC

  • das nenne ich Klartext...


    @#34 Deine 500er hatte wohl keinen KAT, deshalb ging es. Nur mal BTW um weiteren Diskusionen vorzubeugen.

  • aber mal im zusammenhang mit mircos Post gesehen,
    ich denke nicht das im Falle eines Unfalles entscheidend ist ob der Auspuff Abgaswerte einhält oder nicht sondern vielmehr ob sie dadurch eine Leistungssteigerung ergeben hat..
    bei der Eintragung wird ja die gänderte Leistung angegeben als auch evtl. die veränderte Geräuschemission, von daher trifft Mircos Aussage "rest des lebens zahlen weil rennauspuff" meines erachtens doch nicht ganz so zu oder?!


    Das ein Rennauspuff an Fahrzeugen nach 89 nicht Stvo-Konform sind dürfte nun nach den zig Diskussionen und dem letzten Post von SC klar sein..


    dennoch denke ich eine solche Eintragung dennoch lohnenswert ist, da man zumindest im Falle eines Unfalls mit Sach und Personenschaden sicherlich nicht belangt werden kann.


    ciao

  • Ich denke schon, da der Auspuff nicht legal ist. Dadurch erlischt die Betriebserlaubniss, ob die leistung eingetragen ist oder nicht. Dannwird wohl auch der TÜV-Mensch zur verantwortung gezogen. Wenn man den Auspuff kauft steht dort schliesslich "Not for Road use". Also kann man sich auch nicht rausreden. Versicherungen nutzen jede Kleinigkeit um nicht zahlen zu müssen. Ich werde es nicht mehr Riskieren. Man kann auch mit originalem Auspuff auf der Strasse Spass haben.

  • stimmt so nicht?! Er ist lediglich in seinen Abgaswerten nicht "legal",
    aber wer sich daran dann hochreitet bei einem Unfall, der packt dich auch wenn du deine Nebenluftsteuerung raus hast oder an deinem Vergaser etwas verstellt hast...


    aber da gehen unsre meinungen eben auseinander :)

  • soein fall wird immer eine sache für den rechtsanwalt!


    tatasache ist, dass n u r wenn die leistungssteigerung den der rennauspuff (wenn überhaupt leistungssteigerung erziehlt wurde und nicht duch unvermögen beim bedüsen wieder verspielt!!??) dem unfallshergang "zuträglich" war, also ohne die mehrleistung der unfall nicht passiert wäre, d a n n kann sich die versicherung aus der verantwortung stehlen!


    das gilt für brülltüten, rennreifen sowie nichteingetragene verkleidungen, bremsen nicht eingehaltene blinker udn spiegelabstände..... usw. !


    das erlöschen der betriebserlaubnis hat erstmal ja nicht gleich unbedingt mit dem ablauf des unfallhergangs zu tun! das sowas eine langwierige angelegenheit werden kann die man unter umständen an einem "motorradfahrer-hassenden" richter verlieren kann, und die man ohen rechtsschutz erst garnicht durchsteht liegt meiner meinung nach auf der hand!


    SC

  • @Sc
    mir wäre neu das da ein Oxi-Kat drin ist.
    Gibts doch meines Wissens nur beim Diesel?

    :iIn jedem noch so kleinen Kalb steckt ein Rindvieh!!:i

  • ...na dann weisst du was falsches! die platten die im krümmer stehen sind oxidations-katalysatoren!


    SC