Scheissdreck.... ! hilfe!

  • jo dann lass ihn mal schätzen! auch die tatsache das den aussagen von personen "offentlichen rechts", und das sind die jungs vom trachtenverein, "mehr" wiegen als die der "Normalen" bürger, hilft dem nixx.


    das setzt nämlich den grundsatz "Im zweifelsfalle zugunsten des angeklagten" nicht ausser kraft, und ein gescheiter anwalt wird sowas immer pulverisieren!


    "schätzen", da lach ich ja! ich würde jede geschwindgkeitsmessung anfechten! beim aufstellen der mobilen blitzer sind "aufbaufehler" vorprogrammiert! bei den stationären hat man mittlerweile auch schon messfehler nachgewiesen! nee nee....


    so wie ich mitbekommen habe gibt es nur eine radarpistole die sicher funktioniert, und die iss so teuer das sich die die kommunen nicht leisten können! so machen die weiter fotos von kraftfahrzeugfahrern die eigentlich kein tiket "verdient" hätten, und hoffen drauf das der geblitzte der deutschen moral netsprechend zahlt!


    SC

  • ich sag ja nicht,das das bombensicher ist was die da machen,das man
    das anfechten kann ist klar.Geb dir da recht das man generell alles
    bestreiten sollte.Vorallem wenn man in Reportagen sieht das
    Trabis mit 180 geblitzt wurden.Da sieht man mal wie blöd der
    Trachtenverein ist,n Trabi der 180 fährt :freak


    Fand das auch erschreckend wie ich gesehen hab,das die leuts
    das schätzen dürfen


    Gruß,
    Gensel

  • Das ist doch nen Witz und kannst auch so verbuchen.


    Wenn du nem Grünen entgegenfährst meinetwegen in der Ortsschaft und du hast 100 Sachen drauf in der 60er da können die dir garnix nachweisen. Wie SC meinte im Zweifelsfall für den Angeklagten. Und selbst wenn sie was machen könnten wofür wollen sie dich verbrummen bist du jetzt 80 oder 100 gefahren das macht schon nen Unterschied nämlich FS Entzug oder nur Geldstrafe sowas bekommt doch keiner durch....


    Nebenbei ich kenn einen der hat wohlhabende Eltern und hat halt auch dementsprechend große Fresse zu den Grünen und der hat sowas auch schon öfter gebracht halt in der City mit 100 an denen vorbei haben ihn angehalten und der dann ganz patzig "Können sie mir was Nachweisen, nein dann kann ich jetzt weiter fahren!"


    Also keine Angst soviel Macht haben die Grünen nun doch nicht.


    Gruß Smolo

  • ...vorsicht....wenn zwei schnittlauchbündel in der weiss/grünen blechdose sitzen sieht das anders aus!
    dann macht einer die anzeige und der andere macht zeuge! dann hilft das im zweifelfalle zu gunsten des angeklagten nicht! die nehmen dann "bezug" zu den anderen verkehrsteilnehmern und wenn die dann in der gerichtsverhandlung gut schätzen wenn der anwalt sie daraum bittet, iss rum mit lustig!


    also aufpassen!


    extra ärgern würde ich die nicht!


    SC

  • jo,das man was machen kann gegen die Freunde in Not ist mir scho klar,
    aber auch wie SC sagt,Reizen würd ich die nicht unbedingt und ob
    dein reicher Schnösel einfach nur ne große Klappe hat,weiß ich auch nicht..

  • Hallöle,


    die Grünen zählen doppelt. Also 2 Bullen 4 Stimmen.


    Wenn man zu zwei unterwegs ist und ein Grüner behauptet was kommt das mit dem 'im Zweifel für den angeklagte' weil zwei gegen zwei.


    Sind die Grünen zu Zweit hast Du keine Chance.


    Verbleibe mit sonnigen Grüssen aus dem Moseltal.


    Paule

    NO RISK :smiling_face_with_horns: - NO FUN :freak