Entdrosselt! Was nun?!?

  • Mein bruder hat ne 125er gekauft,die offen ist jedoch gedrosselt eingetragen ist(mit 9 Kw).wie ist die vorgehensweise,wenn er sie jetzt regulär offen anmelden möchte?muss man sie vorführen,oder reicht es eine werkstattbescheinigung der offenen leistung vorzulegen etc.? danke im voraus...mfg

  • Du brauchst ein Gutachten wo halt die Sachen drinstehen, die offen eingetragen werden.
    Das bekommste beim freundlichen Händler.
    Das du die auf gemacht hast, glauben sie dir beim TÜV :winking_face:
    Dann musst du dahin fahren und bekommste dann den Papierkram.
    Damit musst dzu zum Straßenverkehrsamt und das ganze dann da so anmelden bzw ummelden.
    Vorher nicht vergessen Versicherungszeugs holen

  • Wenns ne GS ist kann ich dir meinen Brief schicken!
    Dann gehts genauso! und das kostet dich nix!

    Zitat

    Original von Saurierknochennager zu Threads neuer USER
    "Heute morgen stand meine 250er verkehrt rum in der Garage, zu nah an der Wand und ich konnte nicht aufsteigen, hat schon jemand Erfahrung damit gemacht?" :confused_face: :confused_face: :confused_face:

  • Zitat

    Das du die auf gemacht hast, glauben sie dir beim TÜV


    Bei mir nicht, jedenfalls nicht, dass ich sie auch Sachgemäß entdrosselt habe.
    Deswegen sichern sie sich bei uns dadurch ab, dass sie eine eidesstattliche Erklärung haben wollen.