blinker ab = tüv-eintrag nötig !?

  • hi


    da ich mir jetzt neue blinker hole - wollte ich mal fragen -ob ich beim tüv vorfahren muss - wenn ich die blinker vorübergehend abnehm - weil montag kommen die neuen ja dran - aber bis dahin würde ich die alten ... da sie mom. eh ab sind - auch ab lassen !
    also ist das erlaubt oder verstößts in weitestem sinne schon wieder gegen die STVZO !?


    thx ... xray

  • was is wohl weniger aufwand?


    blinker wieder dran, montag blinker ab, neue blinker dran oder zum tüff eintragung ohne blinker machen lassen dafür bezahln, dann montag wieder zum tüff un mit blinker eintragen lassen un da dafür nomma bezahln.


    vielleicht hab ich auxch deine frage falsch verstanden un du willst wissen obs legal is einfach mit ner 125er so ohne blinker rumzufahn : weiss nich :D , aba ich würdse dran machen, weil ich es zum einen kaum glaube dass das erlaubt is un zum andern fällste damit gerne bei der pullizei auf un ich glaube du willst nich wirklich gerne angehalten werden.... :winking_face:


    is doch echt kein akt ma eben son paar blinker dranzuschraum

    neue bestzeit im motorradschieben:
    3,2 km in 35 minuten

  • Zitat

    vielleicht hab ich auxch deine frage falsch verstanden un du willst wissen obs legal is einfach mit ner 125er so ohne blinker rumzufahn : weiss nich


    genau das war meine frage :D
    weiß das denn keiner !?


    naja ... im endeffekt will ich ja auch nicht direkt im offenen straßenverkehr damit rumfahren oder eigetnlich schon ... es ist halt so : am we ist in hamburg motorradgottesdienst - da brauch man eigetnlcih eh kein motorrad mit abe soweit ich weiß - aber der weg dahin und montag die paar km zu polo - da würd ich mal gerne wissen - obs reicht einfach die arme beim abbiegen rauszuhalten(theoretisch natürlich) und ob man für den *minimalen* eingriff in die verkehrssicherheit nen tüveintrag braucht :confused_face: :winking_face_with_tongue: :face_with_rolling_eyes:


    greetz ... xray

  • Nicht erlaubt. Bei meiner 50er, wo alles ja sowieso viel lockerer gesehen wird war es damals schon so: Es müssen keine Blinker vorhanden sein, aber wenn eine Blunkanlage vorhanden ist, muss sie komplett funktionieren.
    Bei jedem TÜV-pflichtigen Motorrad, dass mit Blinkern ausgeliefert wird müssen auch immer Blinker dran sein.


    Aber einen Blinker hat man doch in 2 minuten montiert und wieder abgenommen. Das geht schneller, als den Beitrag hier zu schreiben...


    Gruß, Mirco

  • Blinker ab ist erlaubt und wird auch eingetragen, solange du unter 15 PS und 125ccm bist.
    Kleinkrafträder (50er) und Leichtkrafträder (bis 125ccm und 15 PS) brauchen keine Blinker haben, kann man sich austragen lassen. Ab Kraftrad braucht man Blinker.


    Alles andere, was der TÜV sagt, ist die pure inkompetenz dieser halbmafiösen Idioten.

    MfG Max

  • Allerdings muss dann die ganze Blinkanlage (also auch der Schalter) ab und nicht nur zwei Blinker, musste ich jedenfalls bei meiner 50er. Aber ich denke, das kommt auch auf die Einstellung des Prüfers an.