Unfall, Gutachten erstellt

  • Hi freaks,


    Nach meinem rgv unfall ist nun das gutachten fertig und habe es hier liegen. das muss nun an die versicherung, hat jemand erfahrung mit dem schreiben an die gegnerische versicherung?
    Muss ich schon hier formulieren ob ich Reparieren lasse, oder Geld nehme?


    Gruß,
    Alex

  • servus. kopie vom gutachten machen und per einschreiben zur gegnerischen versicherung schicken! (nachher sagen die das die nixx bekommen haben!) wenn du nicht reparieren lassen willst und das geld zur auszahlungen bringen möchtest, muss im schreiben drinstehen das du nach dem vorliegenden gutachten abrechnen willst! das haben die versicherer zwar nicht gerne aber sie können nixx machen! wenns ein totalschaden iss, dann ziehen sie den restwert ab und stellen das bike an händler ihres vertrauens zum kauf vor. nimmts von denen keiner, kannst du das teil (gegen den abzug des restwertes) behalten. nimmts von den händlern einer, musst du den "Überbieten". damit sie sich nicht winden können gib gleich eine kontonummer an! das ist dann "Unmissverständlich"!


    nutzungsausfall? zinsverlust? wird das gerücksichtigt?


    SC

  • Hi schrauber crack, Kopien hab ich nun. Reparieren möcht ich selber machen, also nehm ich das Geld (Wiederbeschaffungswert 2000€ - Restwert 500€ - Mehrwertsteuer 16% = ~1200€)


    Reperaturkosten wären 2200 €, Wiederbeschaffungswert ist 2000€ also ein Totalschaden.


    Was heisst "Überbieten" des Händlers?
    Wie Formuliere ich das schreiben? Gibts dafür Vorlagen?


    Hast du ICQ?


    Gruß,
    Alex

    Einmal editiert, zuletzt von rgv_alex ()

  • Was ich noch eränzen will:
    Wenn du nach Gutachten abrechnest, also das Geld nimmst, bekommst du die Reparturkosten OHNE Mwst.

  • das mit der mwst das @psycho schreibt, weiss ich net.


    ich hab das eben so erlebt als ich einen totelschaden hatte, dass sie sagten das ich wenn ich das bike behalten will den restwert abgezogen bekäme, sie das bike aber anderen teileverwertern anböten und wenn einer von denen das bike nimmt, dass ich den teileverwerter dann "überbieten" muss um das bike behalten zu dürfen! kann auch sein das das nur taktik der versicherungen ist..... könnte man ja vermuten....


    obs vorlagen gibt weiss ich nicht, eigentlich müsste ein einfacher geschäftsbrief mit deinen "wünschen" reichen das die machen was du willst!


    SC

  • Hallo rgv alex,


    die Info von Psycho2000 ist korrekt, wenn Du Dir das Geld ausbezahlen lässt, wird die Mwst. von der Versicherung einbehalten, da in diesem Fall keine Umsatzsteuerpflichtige Diensleistung anfällt.


    Und noch ein Tip - wenn das Geld von der Versicherung nicht nach 1-2 Woche eingegangen ist (kommst meistens per V-Scheck), dann schreibe einfach eine "Zahlungserinnerung" an diese - dann geht's schneller!


    Ob Du im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens die Händlerangebote überbieten musst, um das Bike zu beghalten, weiß ich nicht.


    Zur Not frägst Du einen Zweiradhändler Deines Vertrauens - der kanns Dir sagen.


    Gruß


    C.

    "Zwei Dinge sind unendlich - das Universum und die Dummheit der Menschen. ABER beim Universum bin ich mir noch nicht sicher." (A.E.)