• Manuel



    Jenachdem wie kaputt die Knie sind mustern sie dich entweder aus oder mustern dich zumindest schlechter.


    "Ich möchte nicht abstreiten, dass es so manchen gab, der wegen eines mitleidigen Musterungsarztes und einem Wehwehchen ausgemustert wurde. Das ist aber immer noch die Ausnahme"



    Kann sein das es so einer war, ich habs erzählt bekommen, den Artzt vom Kewa hab ich leider nicht kennengelernt ich war nicht dabei

    Nur die harten kommen in den Garten,-
    aber ich bin härter,- denn ich bin der Gärtner.

  • Bei mir liegt irgendwie was seltsames vor. Hätte vor nem halben Jahr gemustert werden sollen aber der Termin wurde telefonisch abgesagt und es hieß ich bekäme einen Ersatztermin. Bis heute hat sich zum Glück niemand mehr gemeldet.

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  • stoppie
    haben sie nem bekannten von mir auch gesagt,angeblich wollten sie sich nochmal melden, aller´-
    dings hat er seitdem auch nix mehr gehört und das is jetzt gut 3 jahre her

    Nur die harten kommen in den Garten,-
    aber ich bin härter,- denn ich bin der Gärtner.

  • @ stoppie
    bloß nicht da melden, vielleicht vergessen sie dich
    hatte nen freund auch...

    Gruss Schmelle

  • Darauf spekulier ich ja auch.
    Die Frage ist dann nur wies aussieht mit Ausbildung/Studium. Manche
    Betriebe möchten eben sehen das man bereits seinen Wehr-/Zivildienst geleistet hat oder eben ausgemustert wurde.
    Auch auf die Gefahr hin das es hier im Thread schonmal drin stand. Können sie mich während der Ausbildung/Studium ziehen?


    Gruß Fabian

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  • Muss dann nämlich auch mal anfangen mich zu bewerben (ist eigentlich schon recht spät). Von daher wär es eben wichtig zu wissen wie des aussieht mt Bund aber keine Angst nachfragen werd ich sicher nicht bin doch nicht blöd :winking_face:

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  • meld dich bloss nicht bei denen, wenn du Ausbildung bzw Studium machst, dann ziehen sie dich frühstens danach, glaube ich!
    Oder irre ich da??

    Nur die harten kommen in den Garten,-
    aber ich bin härter,- denn ich bin der Gärtner.

  • Ausbildung ist ein Grund.


    Studium nicht!
    Wer ein FH oder Uni-Studium begonnen hat, kann höchstens über Rechtsansprüche beim Anwalt eine "Härte der Umstände" einklagen.
    Das geht aber lediglich dann, wenn man bereits 2/3 der Studienzeit überschritten hat.


    Meistens sind die Studenten ja dann aber schon 23.


    Gezogen wird im Grunde genommen alles, was die Grund-Schulausbildung absolviert hat, und diese gilt laut Statuten bis zum Abitur, danach ist man Freiwild.


    Im Gegensatz zu den ganzen Meinungen hat sich das Bild doch verschärft.
    es werden nur noch wenige gezogen. Aber die, die gehen sollen mit aller Gewalt.


    Studium schützt also vor Einzug nicht.
    Arbeitskollege wurde im zweitletzten Semester seines Studiums gezogen und hat dann das Studium abgebrochen.

    ich kompensiere Appetit durch Leichtbau :aha:

  • @manu


    Aber zählt das Studium nicht auch zur Berufsausbildung????
    Oder zumindest als Vorbereitung auf diese?


    :nixweiss:

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