• @ Manuel
    Stimmt nicht!
    ..bezog sich auf 1 Drittel der Regelstudienzeit du hattest 2 gesagt und das ist schon ein ziemliche Unterschied!


    Das der Rest meines Falles von der zuständigen Person abhing und sich nicht verallgemeinern lässt, ist auch klar!Aber es war in Bayern!

  • @ knigge


    Die Verweigerung kannst Du ohne Probleme später abgeben. Gemustert wirst Du so oder so.


    Zum Ausmustern:
    - halt dich an Manu der hat das wirklich so gemacht (wär mir nur eine
    Nummer zu hart gewesen).
    - die Wehrgerechtigkeit an sich in Zweifel ziehen und dagegen klagen. Hat
    bei uns ein junger FDP-Abgeordneter gemacht und kam damit durch.
    Erfolgschancen hierbei sind auch nahezu 100%. Demnächst werden
    hierfür einige Anwälte werben.


    Wenn Du trotzdem mußt:
    -wir hatten in der Grundausbildung zwei Jungs die sind völlig durchgedreht. Der eine hatte familäre Probleme, zog sich eine Flasche Daniels rein, boxte wie wild gegen Schränke und Wände und wollte anschließend aus dem Fenster springen. AUSGEMUSTERT
    Der zweite, ein richtiges Tier und eigentlich der Mustersoldat drehte bei einem Nahtalarm durch. Heulend stand er vor uns und war zu nichts mehr in der Lage. Er benahm sich wie ein Kind. AUSGEMUSTERT


    - oder wie ich es gemacht habe (bei mir stand schon das Studium fest), sämliche krankheiten auskurieren und dies am besten zu hause. des weiteren habe ich schon wärend der "gammelzeit" mit den vorbereitungen fürs studium angefangen und klausuren geschrieben. mit einem antrag bekam ich sonderurlaub und war so ein sehr seltener gast beim bund.


    (während der bundeswehrzeit habe ich noch nie soviel dumme menschen auf einem haufen gesehen. leider ist die bundeswehr ein auffangbecken von vielen leuten die absolut keine chance auf dem freien arbeitsmarkt haben. nun gut dies ist ein anderes thema...)

  • Zitat

    Original von Dr.Knigge
    Mal gesetzt dem Falle das ich am Dienstag zum T2 gemustert werden. Kann ich dann, sollte ich mich fürs THW entscheiden noch verweigern können?



    Nacht
    Maik


    soweit ich noch weiß, musst du gar nicht verweigern wenn du ins THW eintrittst.
    http://www.thw-woerrstadt.de/freistellung.html
    besser ist es zwar, aber wenn du im THW bist und die dich nehmen, dann schrwiben die an den bund das du dich für 6 jahre bei ihnen verpflichtet hast.
    ab dann können sie dich nicht mehr ziehen.
    allerdings wenn du nicht verweigert hast und dann aus dem thw austrittst, vor beendigung der 6 jahre können sie dich zum wehrdienst ziehen.


    keine garantie frag am bestens bei nder musterung noch mal nach. oder fahr beim nächsten OV vorbei, und klär mit denen ab. nicht zu vergessen du hast während der grundaausbildung ne probezeit von nem halben jahr.

    Fallen ist keine Schande, Liegenbleiben schon........

  • also ich finde das sehr interessant, mommt auf mich auch bald alles zu, und naja das mit manus aktion soll schön öfters mal geklappt haben, wenn ich das richtig interpretiert habe.(bei uns geht da so ne geschichte um... )


    naja bei uns aufm gymi hats mal einer versucht mit der geschichte er sei schwul und total schwach und was weiss ich alles. am ende wars trotzdem T2 und er war mit 4 schwulen aufm zimmer :)


    mfg

  • also die sache mit der "Ich bin schwul tour" zieht aber schon lange nicht mehr, das juckt
    die kwea nicht.
    da bin ich mir 1000% sicher

    Nur die harten kommen in den Garten,-
    aber ich bin härter,- denn ich bin der Gärtner.


  • Sobald du nur ne Zahnspange trägst, bist du T3, weil die als Prothese gilt. Damit wird man nicht mehr eingezogen, genau so wie mit Gelenksschäden oder Knochenschäden.


    Ich selbst wurde dank einem kaputten Knie T3 und damit nicht mehr eingezogen. Unter kaputtem Knie verstehe ich einen Meniskusschaden, der bereits operiert wurde.

    MfG Max

    Einmal editiert, zuletzt von Max ()

  • [quote]Original von Manuel
    ...
    Eins vorweg: Höre nicht auf die Idioten, die dir erzählen, dass sie wegen einem kaputten Knie oder Rücken ausgemustert wurden! Das stimmt nicht!
    JEDER der arbeiten geht wird tauglich gemustert!
    Genauso kannst du auf die Geschichten mit dem Alkohol trinken, den Koffeintabletten usw alles vergessen. Wer einen Schuh aufheben kann und sich bewegen kann wird tauglich gemustert!




    Manuel


    du kannst wegen eines kaputten Knies ausgmustert oder mindestens t4 gemustert werden, glaubs
    ruhig, es is ne bestehende Tatsache. ich kenne genug leute die aufgrund kaputter Knie nicht zum bund müssen.

    Nur die harten kommen in den Garten,-
    aber ich bin härter,- denn ich bin der Gärtner.

  • @ Lena 21 und alle anderen


    Ich will sicher nicht klugscheißen.


    Aber um es mal so zu deuten:


    Ich beschäftige mich mit dem Thema schon seit 5 Jahren, ganz akut seit 4 Jahren.
    Ich habe mittlerweile gerichtliche Instanzen durchgemacht, den europäischen Gerichtshof und seine Statuten mehr oder weniger indirekt kennengelernt, die Staatsanwaltschaft am Hals gehabt und mich mit dem Arbeitgeber rumplagen müssen.
    Die Polizei an den Nerven gekitzelt usw.


    Grundsätzlich habe ich fast alle erdenklichen Instanzen und Möglichkeiten durchgespielt.
    Ich kenne die Paragraphen, die zur Ausmusterung oder um die Wehrpflicht führen und die Beurteilungskriterien.


    Und wenn ich sage, dass du wegen einem kaputten Knie nicht ausgemustert wirst, dann ist das so!


    Was die feinen Unterschiede macht sind die Urteile der Musterungsärzte!
    Deren Kulanz entscheidet über tauglich oder nicht!


    Eine Zahnspange ist das Letzte, was zur Ausmusterung führt, da solche Therapien auch gerne in der BW durchgeführt werden.
    Und das mit gutem Recht, die BW hat die bundesweit besten Ärzte, das nur mal vorab.


    Grundsätzlich ist richtig, dass sich die BW und das KWEA nicht mehr mit Krüppeln rumplagen wollen, die kosten nur Geld und Nerven.
    Aber die Entscheidung liegt immer noch beim Musterungsarzt!


    Der Arzt entscheidet welcher Musterungsgrad getroffen wird anhand von BW-Vorlagen.
    Eine ärztliche Unterlage zum Entscheid des Musterungsgrades anhand von körperlichen Beeinträchtigungen in verschiedenen Graten.


    So werden die Leiden zusammenaddiert und dann ein Grad ermittelt.


    Schwerwiegend sind Herzkrankheiten und psychische Störungen.
    Wer auf irgendeinem Gebiet T5 gemustert wird ist raus.
    Der Krankheitsgrad geht nach einer Klasseneinteilung von Stufe 1-5.
    So können auch zwei Grade T4 oder einer T5 zur Ausmusterung führen.


    Diese Ausmusterungsgrundlage bzw. deren Vorschriften sind seit Jahrzehnten nicht mehr verändert worden.
    Die Kulanz der Ärzte ist daher lediglich damit zu erklären, dass sie die missliche Lage der Wehrpflicht erkennen und Mitleid mit den Leuten haben.


    Die Wehrpflicht hat sich enorm gedreht bzw. deren Umstände.
    Deshalb ist es heute viel einfacher diese zu vermeiden.


    Wer allerdings wirklich sicher gehen will, der MUSS eine schwerwiegende Krankheit haben (zumindest auf dem Papier) oder muss sich diese irgendwie verschaffen.


    Um zu einer schnellen Lösung zu kommen ist der weg sehr einfach und rationel, allerdings muss man wissen wie.
    Sicher gibt es andere Methoden, aber meine ist 100% sicher!
    Und sie kostet nur wenig Zeitaufwand, ist dabei kostenfrei und absolut legal!


    Ich habs da oft übertrieben und hab mit vielen Ämtern und der Staatsgewalt Bekanntschaft machen müssen.
    Das müsst ihr nicht.


    Also diskutiert nicht lange.
    Schreibt mir bei solchen Angelegenheiten eine email und ich helfe euch weiter.


    Und haltet euch vor Augen: wenn die Staatsgewalt einmal angefangen hat euch mit Schreiben zu drangsalieren kommt ihr so schnell nicht mehr heraus!
    Und genau das passiert nach der Musterung ohne Ausmusterung.


    Gruß Manuel



    ...der auch hinter sich hat die Staatsgewalt im Nacken zu haben und der auch schon mal für einige Tage nach Belgien musste zu einer Freundin, um den netten Freunden zu entgehen (ihr könnt euch vorstellen wie lustig es ist wenn die Polizei vor der Grenze steht und ihr an der Tankstelle in Belgien und sie können nichts machen :nuts: :D :D :D )
    Heute kann ich drüber lachen, aber es wird einem anders wenn man das miterleben durfte, darüber könnte ich Romane schreiben :face_with_tongue:
    Meine Geschichte aus Most ist übrigens fortgesetzt worden @ CWAF, mit einem Happy End und einer richtigen Verfolgung *lol*, ich liebe die nahe Grenze *grins*



    @ Racepa, dein urbayrischer Ausdruck passt perfekt in dieser Hinsicht.
    In der Eifel würde man sagen: De Jung hättet dick honner last de Ure
    was so viel heißt wie: der Junge hat es dick hinter den Ohren oder auch: frech wie Dreck und große Klappe, na ob das so stimmt :face_with_tongue:

    ich kompensiere Appetit durch Leichtbau :aha:

  • @Manu und Lena und co.


    Ihr schreibt hier alle samt aneinander vorbei! Wie Manuell schon sagte gibt es sogut wie nichts was zu einer Ausmusterung führt sofern du normal arbeitst.


    Aber!!!! Nach den neuen Regelungen werden keine Leutz mehr ausser mit T1 und T2 gezogen! Die anderen werden "vertröstet" das kein Bedarf besteht etc. und dies kommt einer Ausmusterung gleich ist aber nicht dasselbe. Ähnlich mit den Verheirateten und über 23jährigen!!!


    Grüße Smolo