Achtung Falle!!!!!
Wer in Bayern bei der Kfz-Zulassungsstelle ein Fahrzeug abmeldet, dessen nächste Hauptuntersuchung (HU) seit mehr als 8 Monaten überfällig ist, dem steht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ins Haus!
Auf Anweisung des bayer. Innenministeriums hat die Zulassungsstelle diese Überziehung des TÜV-Termins an die Zentrale Bußgeldstelle in Wunsiedel zu melden und von dort kommt eine Zahlungsaufforderung und der Hinweis auf 2 Punkte in Flensburg!
Es ist egal, ob das Kfz. weiter im Verkehr bewegt wurde, in der Garage stand oder zerlegt war.
Es ist vom Gesetzgeber bundesweit lt § 29 der Straßenverkehrs- Zulassungsverordnung vorgeschrieben, dass ein zugelassenes Fahrzeug auch TÜV haben muß!
Und zwar unabhängig davon, ob es im Straßenverkehr eingesetzt wird oder nicht!
Diese Regelung gibt es angeblich inzwischen europaweit!
Wenn gegen so einen Bußgeld-Bescheid Einspruch eingelegt wird, kommt es zu einer richterlichen Entscheidung, also einem Verfahren.
Dort könnte der Nachweis, dass das Fahrzeug zerlegt war und deshalb nicht geeignet, am Straßenverkehr teilzunehmen, u. U. hilfreich sein und den Richter u. die Behörden dazu bringen, "Gnade vor Recht" ergehen zu lassen ("Gnade!")!
Nachweis ist nicht einfach! Zeugen, die sich erinnern können, das Fahrzeug vor Ablauf des Termins zerlegt gesehen zu haben? Könnte inzwischen wieder zusammengebaut sein und nun wieder zerlegt! Schwierig!
Wenn allerdings bei Abmeldung die TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen unleserlich und der Fahrzeugschein verloren gegangen ist, kann die Zulassungsstelle nicht feststellen, das der TÜV-Termin überschritten ist!!!!
Ich bin kein Rechtsverdreher und habe meine Erkenntnisse hierzu aus einem Artikel der "Oldtimer Markt".
Ist also ausdrücklich keine Rechtsberatung!
Ich hafte nicht für die Folgen von verlorengegangenen Plaketten u. Zulassungen!
Racepa