Gewicht contra TÜV

  • hallo leutz,


    da ja winterzeit schrauberzeit ist, habe ich heute angefangen meine rgv auseinander zu nehmen.
    und gleich viele unschöne stahlbleche gefunden die z.b. aus cfk viel schöner wären.
    was sagt aber mein spezialfreund tüv dazu, dass ich z.b. carbonauspuffhalte oder ähnliches habe?


    ciao christoph

    ...welches?:confused_face:

  • Moin



    Streng genommen müssen auch solche Umbauten eingetragen werden...( Begutachtung über Bruchfestigkeit, Splitterverhalten etc) nur........habe ich noch nie einen Blaukittel erlebt, der sich über einen Carbonauspuffhalter erregt hat...


    Die große Frage ist, wo hört die Toleranz auf???


    Bricht ein ABE loses Carbonschutzblech, verkantet und es kommt zum Stutz mit Personenschaden.........kann es durchaus mal passieren, das da näher hinterfragt wird ( ein Bekannter ist Sachverständiger beim Dekra...man sollte nicht annehmen das alle Blaukittel ( in diesem Fall Grünkittel) doof sind)


    MFg Frank Kegel

  • also ich mache tüv immer in der werkstatt "meines vertrauens" da hab ich noch nie probleme gehabt! das ist halt das schöne an den alten exoten,sicher sollte natürlich schon alles sein.

    Maaskantje

  • kotflügel, vorne wie hinten unterliegen nach einem bericht aus der "PS" aus diesem jahr keiner bauartprüfung mehr..... also gibt es keine "abe-losen" kotis!


    SC

  • Sehr gut... :D .
    Welche Teile sind denn sonst noch alle ABE-los?

    4 Takte sind 2 Takte zu viel

  • genau,


    eine auflistung dieser "abe-losen" teile wäre echt mal interessant!


    z.b. eben sowas wie carbonauspuffhalter (hätte die 22er dringend nötig) oder eben auch ne gfk/ cfk verkleidung....


    ciao

    ...welches?:confused_face:

  • ja viel gibt es nichtmehr "eintragungsfreies"!


    man darf eigentlich eh´ nur "tanken" und "fahren", und alle zwei jahre zum tüv....


    warum die die kotis eintragungsfrei gemacht haben, weiss ich nicht!


    -jedes leuchtmittel vorne wie hinten, mit einem E prüfzeichen ist eintragungsfrei! (leuchtweite muss vorne einstellbar sein!)


    - spiegel sind auch eintragungsrei, wenn sie die "mindest-spiegel-fläche" aufweisen. (allseits bekannte "F1" spiegel zb.) kein grund zur beanstandung ist dabei, ob man evtl. duch (zu)kurze spiegelarme garnichts nach hinten sehen kann! über den sinn und unsinn von sowas kann man sicher streiten!


    - auswahl der kette (minimierung der verlustreibung) ist eintragungsfrei.
    (wobei ich bezweifle das ein TÜVmann sowas bemerken oder ernstnehmen würde)


    mein tüvmann der meine umbauten abnimmt (ein mann der die bezeichnung INGENIEUR zurecht tragen darf) meinte auch, dass man zb. selbst "entscheiden" kann wo der ESD oder die ESDs´ enden. brandschutzfragen und ein eventuelles "anblasen" von fussgängern muss dabei berücksichtigt werden. ob das andere TÜVianer auch so sehen weiss ich nicht!


    SC

  • vorrausgesetzt ich fahre beim tüv vor und sage "hier ist miene neue, supertolle, selbstgebaute carbon-auspuffhalterung-trag mal schön ein."


    geht das überhaupt bei selfmade teilen?

    ...welches?:confused_face:

  • HAllo


    Wenn Du einen Materialnachweiss über die Festigkeit und das Spliterverhalten erbringst, trägt er es sicherlich ein...




    @ SC


    Zitat

    kotflügel, vorne wie hinten unterliegen nach einem bericht aus der "PS" aus diesem jahr keiner bauartprüfung mehr..... also gibt es keine "abe-losen" kotis!


    Da gehen die Erfahrungen wieder auseinander....


    Zitat

    meinte auch, dass man zb. selbst "entscheiden" kann wo der ESD oder die ESDs´ enden.


    Das hat er bestimmt nicht so gemeint, denn eine Änerung der Baulage ändert das Abgasverhalten ( frag mich bitte nicht wiso) was wiederum Eintragungspflichtig ist...( oder eine ABE beschreibt, das das Abasverhalten nicht negativ beeinflusst wird, Beispiel Chromblenden an KFZ Auspuffrohren)


    MFg Frank K.

  • das hat er genau SO gemeint!


    ich hab mich länger mit ihm unterhalten über das "ESD-in-den-sitz-verlegen" thema, und er meinte genau d a s was du schreibst, nämlich das es das abgas angeblich negativ verändert wenn die baulänge anders wird, eben n-i-c-h-t eintreten würde. man müsse thermische gesichtspunkte beachten und dann wäre das schnurz wo der ESD endet! er spannte auch den bogen zu den anderen aktuellen bikes die scheinbar "alle" jetzt den ESD im sitz haben und das das bei denen ja auch "okay" wäre, und ich erwähnte in diesem gedankengang das auch bei "alten" bikes wie RG500 und TZR250 der letzten baureihen die man zugelassen bekam, schon auspuffe im sitz hatten! man könne das im rahmen eines umbaus, sogar selbst schweissen, da man an pkws´jetzt an den auspuffen auch selbst schweissen dürfe.


    was die kotis angeht kannst du gerne die PS-hefte durchforsten, vielleicht findest du den artikel. für mich war das "lesen" und das wissendarum wichtig. ich "speichere" das und nehme das wissen wieder herran wenn ich es zu einem umbauprojekt das tüv bekommen soll brauche! leider bin ich kein PS-abo-nehmer mehr, sonst würde ich mir die mühe machen und den artikel suchen. vielleicht würde auch einer der redakteure von denen was per mailanfrage dazu schreiben! ich bin mir sicher das das genau so drinstand! "kotflügel vorne wie hinten unterliegen keiner bauartgenehmigung mehr und sind somit eintragungsfrei"!


    wenn du negative erfahrungen mit solche umbauten oder änderungen gemacht hast, tut es mir leid. dennoch heisst das nicht das es das nicht gibt oder unmöglich ist! man sieht ja auch die luft zum athmen nicht und dennoch ist sie da!! ich bin mir sehr sicher, dass sich "mein" TÜVmann nicht aus dem fenster lehnen wird oder der "gefahr" eines prozesses im unfallsfalle aussetzt, oder was aussagen über die technische und auch gesetzlich "konforme" ausführung von umbauten aller art, und deren umsetzung angeht. ich glaube auch nicht das er als "rechte hand" des dienstleiters des tüv süddeutschland, sich irgendwelche schnitzer dahingehend erlauben darf.......


    SC