Hallo, genau so ist es. Der japanische Markt war dem Export immer ein Jahr voraus. Das VJ 22a Modell gab es seit 1990 in Japan. Zu diesem Zeitpunkt war hierzulande nur die VJ 21a käuflich zu erwerben. Die VJ22b das Modell für den Export war erst ein Jahr später, also 1991 mit dem Modell M zu haben. Unterschiede zwischen einer japanischen VJ22a FN und der deutschen VJ22b. Kupplung, Zylinderköpfe, und einstellbare Gabel sind ja bekannt. Dazu kommen noch gelochte Bremsscheiben mit leichtem Aluinnenring und untere Gabelbrücke aus Alu anstatt bleischwerem Gussstahl. Die Vergaser waren auch 34er, aber mit anderer Bestückung (Nadel und Stock). Ich hatte das Glück, das auf meiner Kit SAPC + Sugaya verbaut war. Hier noch ne Info für Steve: Der KAT ist bei der VJ22b erst ab Modell N, d.h. ab Baujahr 92 mit der Bez. UK eingetragen. Rahmen mit 91er Zulassung haben diese Eintragung nicht. Und ausserdem: Kontrollieren die Grünen bei Euch die Abgaswerte? Das glaube ich kaum. Kontroliert werden kann höchstens der Lärmpegel, sprich das Standgeräusch. Und da ist es vollkommen wurscht, ob Du einen KAT hast oder nicht, sofern Du die jap. Orginalauspuffanlage benutzt.
Viele Grüße
Micha
?Englische Bezeichnung FL? RGV 250
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kann mich auch täuschen, dass die 22A schon auf dem 22B Modell basiert, auf jeden Fall ist das Moped ein Mischmasch aus dem Suzuki Regal.
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@Saurierknochennager,
nee, die VJ22b basiert auf dem japanischen VJ22a Model und hat weder motormäßig noch fahrwerksmäßig mit der VJ21a etwas gemein. Interessant jedoch ist, dass der Guss z.B. des Kurbelwellenoberteils der 22a der beste ist, den ich je in Händen hatte. Glatt wie ein Kinderpopo und kaum Grate. Da ich schon einige Oberteile in der Hand hatte, war ich hierüber doch sehr erstaunt. Dagegen ist die Gussqualität der neueren Aprilias total katastrophal. Das nur nebenbei. Tja, ich habe das Gefühl, das die Japaner für Ihren eigenen Markt höhere Qualität verwendet haben. Aber das kann auch Zufall sein.
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Hmm, hört sich ja ganz nett an, aber da wird wohl wieder nichts aus den eingetragenen Rennbirnen....
Ohne KAT fahre ich im Moment schon die "ital." Ausführung der Originalanlage...
Wie sieht das denn mit den Baujahren aus, ist die VJ21 die bei uns 1990 verkauft wurde dann schon 1989 gebaut worden?? Wäre jetzt die einzige Erklärung für mich was diese Sonderregelung im Bezug auf die KATs angeht.
Oder habe ich da mit einer 1990er VJ22A doch Chancen....!
MfG
Steve -
Steve, die VJ 21a (ohne KAT)wurde in Deutschland in den Jahren 89 Modell K+90 Modell L verkauft. Abgasvorschriften wurden zum 01.10.1989 verschärft. Ab 91 VJ22b Modell M mit Pseudokat. Ab 92 VJ22b Modell N mit geänderter SAPC Steuerbox und anderen Vergasern um die Abgaswerte nochmals zu verbessern (nur in Deutschland, dafür lief der Motor schlechter), ab 93 Modell P Motor gleich wie 92, nur Schwinge und Design wurden verändert Ab 1994 kein Verkauf mehr in Deutschland, wegen Emissionswerten. Im Ausland z.B. in England wurde die 22b bis 95 verkauft.
Zu Deinem Eintragungsproblem: Ich würde die Jolly oder was auch immer montieren und kennzeichnen mit irgendwelchen Buchstaben oder Zahlen kennzeichnen. Dann zum TÜV fahren und fragen wegen Vollabnahme, das musst Du ja sowieso.
Sofern der TÜV-Mensch nur ein Lärmgutachten machen will, ist alles kein problem. In einem deutschen Brief ist als Standgeräusch 95 Phon eingetragen. Eine Jolly hat beispielsweise ein Standgerusch von 93 Phon bei 5500 U/min. Da wohl kaum was in den britischen Papieren über KAT steht, wird der Prüfer wohl auch kein Abgasgutachten verlangen. Wenn doch, dann vergiß alles gesagte. Da wird Dir wohl auch keiner hier definitiv helfen können, da dies wohl eine Ermessensentscheidung des jeweiligen TÜV Prüfers ist. Wie heist es so schön: Versuch macht kluch. Aber was hast Du zu verlieren?
Gruß -
Ich hab ne 22A. Im Brief ist vermerkt, das sie "als vor dem
01.01.1989 Erstmals in den Verkehr gekommen". So
müsste ne Eintragung von Jolly etc eigentlich möglich sein.Grüße,
Björn -
Ja nichts natürlich......!!
Klar, einen Versuch ist es wert. Werde mal schauen was sich da machen lässt.... man kennt da ja auch den einen oder anderen TÜV Spezialisten. Aber ich dachte es gibt da einen weniger grau bis schwarz erscheinenden Weg um die Sache klar zu machen...
Jo, dann mal schönen Dank, wenn noch jemand was dazu zu sagen hat, ich habe immer ein offenes Ohr.
Thanxx
Steve -
... Gerne geschehen. Übrigens könnte auch sein, das der TÜV-Prüfer, wie bei einem gemeinsamen Freund von Sauriereknochennager und mir aus Essen geschehen bei seiner 89er, ein Leistungsgutachten sehen will, wegen der höchstens zulässigen 5% Mehrleistung. Aber das war auch kein Problem. Zwischenzeitlich habe ich zwei 91er mit jeweils eingetragen Jollys, wobei ich einen Rahmen mit Eintragung gekauft habe. Der allereinfachste und kostengünstigste Weg!
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Ja schon, aber ich hätte dann doch gerne die richtige Bezeichnung im Schein stehen. Werde mal sehen....!!
Was deinen Brief angeht Goldi, werde ich mich evtl. noch einmal bei dir melden.
Thanxx
Steve -
Hab den mal bei nem Kumpel eingescannt, beim Speichern
auf Diskette ist anscheinend ein Fehler unterlaufen: