Hilfe für Jolly u. 17"Hi. für Eintr. VJ21A

  • Hallo,


    habe nun 2 Tage eine VJ 21A die auf der Strecke bewegt wurde, hab aber alle relevanten für die Straßenzulassung und noch viele weitere Teile mitbekommen. Sie ist Optisch was Verkleidung angeh kein Highlight aber mit neuen Verkl.-Teilen und lackieren wird das schon


    Gleich alles drangeschraubt und Heute beim Tüv gewesen, nur zum anschauen und besprechen.


    Meine vorläufig geplanten Änderungen währen.
    3,5" x 17 Vorderrad statt 3" x 17 PVM, Reifen 120/70
    4,5" x 17 Hinten von VJ22B statt 4" x 18 PVM, Reifen 160/60
    Schwinge VJ22B Bj93
    Bremszange Hinten von VJ22B
    Whitepower Federbein Hinten
    und zuguterletzt Jolly rechts links


    und nun zu meinem Proplem:
    RGV VJ21A Erstzulassung 31.01.90 und keinen Eintrag von wegen Fahrzeug gilt als vor dem ?.?.89 zugelassen also keine Eintragung möglich sagt der Prüfer. Ich darauf hin kann nicht sein gibt genügend VJ 21A mit Jolly Eintragung.


    Er geht und sucht min. 1/2 Stunde und kommt dann mit einer Kopie darauf steht:
    34 §47(7,8a) Fz mit Fremdzündungsmotor mit bbH>50km/h und/oder Huraum >50 cm³müssen Hinsichtlich ihres Abgasverhaltens folgenden Vorschriftten entsprechen:
    -Wenn ab 1.1.1989 erstm. i.Verk., der ECE-Regelung Nr.40;
    -wenn ab 1.7.1994 erstm. i.Verk., der ECE Regelung Nr.40 mit Änd. 01 und Berichtigung 3.
    Und für ihn gilt das Datum der ersten Zulassung
    und somit keine Eintragung möglich.


    Verdammt warum passiert immer mir so ein Sche...


    Hat anscheinend der zuständige Jemand an der Zulassungsstelle den kleinen Text "Fahrzeug gilt als vor dem ?.?.89 zugelassn" beim neuen Brief ausstellen vergessen.


    Meine Frage nun kann das noch irgendwie möglich werden, das die Jolly eingetragen werden.
    Hab mir extra die leichtere VJ21A zugelegt und nun soll ich mir die Bleiklumpen unters Bike hängen.
    Prüfer meinte, wenn ich das irgenwie geregelt bekomme was er sich nicht vorstellen könnte dann müstte eine Leistungs- und Fahrgeräuschmessung
    durchgeführt werden.
    Darauf ich- Leistung nicht mehr als die 5% Tolleranz, geht um weniger Gewicht
    Dann er - ja dann würde eine Leistungsmessung von einem gleichen Motorrad mit Jolly als Kopie reichen.
    Fahrgeräuschmessung kostet dann noch 200€ plus Eintrag 24,80€
    weniger als ich erst dachte.
    Hilft mir aber bis dato nichts.


    Also weiß Jemand da draußen einen Rat


    Zur Hinteren 17 " Felge meinte der Prüfer nur, wenn sich der Reifenumfang ändert müßte auch die Übersetzung angeglichen werden.


    Was für eine Übersetzung bräuchte ich dann da, das er zufrieden ist?
    Kann sicherlich ausgerechnet werden, aber dazu bräuchte man erst mal die Getriebeübersetzung von den beiden


    Hat sicherlich von Euch schon mal einer Umgebaut.


    gruß röhrich

  • Hi,


    ich weiß ja nicht, was dein Prüfer da mit der getriebeübersetzung meint, aber dass man da etwas am getriebe ändern muss ist totaler quatsch!
    wenn man etwas ändern muss, dann nur das hintere Kettenad, was heißen soll, dass du bei deinem jetzt kleinerem Hinterrad das hintere Kettenrad im gleichen Verhältnis verkleinern musst.


    Ein Rad mit einer Bereifung von 140/60 18 hat einen Durchmesser von 625,2mm
    und ein Rad mit 160/60 17 einen Durchmesser von 623,8mm


    d.h. dein Durchmesser und auch dein Abrollumfang ist jetzt theoretisch um 0,3% kleiner....


    schätze kaum, dass man bei diesem verschwindend kleinem Wert etwas machen muss.


    Da macht der Reifendruck schon mehr aus....


    Wenn der Prüfer das nicht einsieht, würde ich einfach mal zu einer anderen Prüfstelle fahren...



    Gruß Christian

    Suche WHB für VJ22B

    Einmal editiert, zuletzt von blabla ()

  • 120/70 bleibenlassen! 120/60 nehmen! besseres handling usw.....
    0.3% sind lächerlich! datenblatt beim tüvmann vorlegen und gut iss.


    das "21er und JOLLY" thema wurde zig mal gekaut! ist möglich! für details "suche" nutzen!


    SC

  • Jolly= EZ VOR 1.10.89, sonst Arschlochkarte!

  • na er schrieb doch "gilt als vor 01.10. 89 zugelassen"!


    ich würde sagen das man den nachweis führen muss das DAS eine ALTE RGV ist und das da einer den beisatz eben wie beschrieben vergessen hat! blöd wenns nicht drinsteht, aber das muss zu lösen sein!


    SC

  • Zitat

    Original von schrauber crack
    120/70 bleibenlassen! 120/60 nehmen! besseres handling usw.....


    Hallo SC, war das auf ne 3,5" oder 3" Felge bezogen?
    Ich geh mal davon aus du meintest eine 3" Felge, wobei sich dann die Frage stellt ob man nicht einen 110/70 dann fahren sollte?!
    Denn bei 3,5" war meines Wissens der 120/70 immer besser was handling und auch Aufstellmoment beim bremsen anbelangt.
    Michelin bietet übrigends bei dem Pilot Power auch einen 65er Querschnitt an, also 120/65, so nice to know nur.


    Grüße

  • Hallo,
    erst mal danke


    120/70 auf 3" hab ich schon auf der Vj22B probiert, wahr aber eher bescheiden.

    120/70 mit 3,5" ist auf meiner BMW aber das kann man nicht vergleichen.


    Wenn sich SC noch mal dazu äußern könnte währe mir doch geholfen.
    Glaube er hat doch sehr viel Erfahrung mit der VJ21 A


    Mit der Übersetzung das passt denke ich, Prüfer läßt schon mit sich reden wenn gut argumentiert wird.


    Ist nur noch die Sache mit den Brief verdammtnochmahl, ich könnt mich ...
    Könnt mir glauben hab wirklich Stundenlang wenn nicht sogar bei zusammenzählen Tage verbracht; die einzelnen Thrats durchzulessen was mit der VJ21A zusammenhängt.


    Mit der Jolly Eintragung bringt es keiner wirklich auf den Punkt.
    So wie der Prüfer versucht hat mir klarzumachen das Erstzulassung vor dem 1.1.89 sein muß und nicht wie fast alle behaupten 1.10.89.


    Aber ich werde nicht locker lassen und gleich Dienstag Morgen erstmal die zuständige Zulassungstelle und Suzuki kontaktieren und hoffen das sich im Beamtenapperat was bewegen läßt.


    Hat Jemand eine Leistungsmessung mit Jolly und nicht mehr als 60,9PS.
    Wahrscheinlich keiner, aber wie will er wissen (kontrollieren) welche Leistungskurve mit Jolly gemacht ist?

  • Moin


    Die EZ muss vom dem 01.01.1989 liegen.




    Ein Kunde von mir hat zur Zeit das gleiche Problem.


    Trotz Gutachten bekommt er die JL nicht in seine 05.1990 erstmals zugelassene 1WX, die ein 1988 Modell ist.



    Da fehlt nämlich auch der übliche Zusatz:


    Gilt bezüglich Paragraph 47 Absatz 7 bzw 8 STVZO als vor dem 01.01.1989 erstmals in den Verkehr gekommen.


    So sind die Paragraphenreiter eben.

  • Übliche Zusatz-


    Wer veranlasst das Einschreiben dieses Textes?


    Ich meine vielleicht kann das noch nachträglich erledigt werden

  • Zitat

    Original von http://www.RD350YPVS.de


    Gilt bezüglich Paragraph 47 Absatz 7 bzw 8 STVZO als vor dem 01.01.1989 erstmals in den Verkehr gekommen.


    Wie kommt sowas in den Brief von 'ner VJ22 ?

    Achtung: Viele Hersteller liefern unfertige Fahrzeuge aus! Sie haben vergessen, alle Räder mit dem Motor zu verbinden.