Beiträge von Raph Camora

    Ja schon mal vielen Dank für die Info. Aluschweißen ist mir zu heikel (kann ich nicht). Dachte die Vj22b Bremse wäre leichter.Wie man sich durch die Optik täuschen lassen kann. Die Bremse von ner 80ger ist irgendwie ne lustige Idee. Mal sehen...


    MfG

    Tach zusammen,
    ich habe die Schwinge und Bremsanlage der Vj21a an meiner Rd verbaut. Was mich daran stört, ist das Gewicht der Hinterradbremsanlage samt Bremsanker ( den ich optisch auch nicht besonders toll finde). Daher würde ich gerne die Bremsanlage der VJ22b in die Schwinge der Vj21a einbauen. Nur wie stellt man das am besten an? Vielleicht hat der ein oder andere von euch an seiner RGV schon mal das gleiche ausprobiert...


    MfG

    Also wenn es so ist, dann musst du kein schlechtes Gewissen haben, denn die Felgen eignen sich ja für den gewöhnlichen Gebrauch (also Straßeneinsatz). Wenn er die extra für die Rennstrecke gekauft hat, dann hätte er vorher entsprechendes mit dir vereinbaren müssen....
    Falls es Transportschäden sind, dann ist es auch seine Sache, da du die Felgen ja auf seinen Wunsch hin versandt hast bzw. es so gegenseitig vereinbart wurde. Das nächste mal beim Verkauf von Privat an Privat jegliche Gewährleistung ausschließen (greift aber nur, wenn kein Vorsatz/Kenntnis und Arglistigkeit).


    MfG

    Hallo Marco,


    was habt ihr denn vereinbart???? Falls die Räder in der Toleranz liegen, und keine Rennstreckentauglichkeit vereinbart worden war, also die Räder für den normalen Straßeneinsatz geeignet sind, dann muss er in den sauren Apfel beißen. Solltest du die Gewährleistung ausgeschlossen haben ( geht beim Verkauf von Privat zu Privat), dann erst recht. Habt ihr den Versand der Felgen vereinbart, so ist Gefahrübergang ab Abgabe der Felgen an den Transporteur (falls der Schaden dannach entstanden ist).Hoffe ich konnte weiterhelfen.
    MfG

    Hallo Marco,


    was habt ihr denn vereinbart???? Falls die Räder in der Toleranz liegen, und keine Rennstreckentauglichkeit vereinbart worden war, also die Räder für den normalen Straßeneinsatz geeignet sind, dann muss er in den suren Apfel beißen. Solltest du die Gewährleistung ausgeschlossen haben ( geht beim Verkauf von Privat zu Privat), dann erst recht. Habt ihr den Versand der Felgen vereinbart, dann ist Gefahrübergang ab Abgabe der Felgen an den Transporteur (fals der Schaden dannach entstanden ist).Hoffe ich konnte weiterhelfen.
    MfG