Selbstverständlich muß das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung aufweisen. Diese ausnahmsweise genehmigten "Fahrten mit entstempelten Kennzeichen" sind irgendwie ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten, als es noch keine Saisonkennzeichen gab. Dafür in Frage kommt eigentlich nur noch die vorübergehende Stilllegung des Fahrzeuges bzw. die Wiederanmeldung, sofern das betreffende Fahrzeug bereits mit den richtigen Nummernschildern gemeldet ist und die KFZ-Versicherung nicht gekündigt wurde, also zumindest noch beitragsfrei ruhend besteht. Wenn Ihr nicht wisst, was das heißt, dann lest es in den Vertragsbedingungen eurer Versicherungspolicen durch.
Innerhalb genau dieses geschilderten Falls müsste es dann erlaubt sein, mit abgelaufener HU jedoch mit verkehrssicherem Fahrzeug auf dem kürzesten Weg die nächste Prüfstelle aufzusuchen sowie die Fahrt zur Zulassungsstelle zwecks Wiederanmeldung und Kennzeichenstempelung anzutreten. Im umgekehrten Fall darf man mit den entstempelten Kennzeichen nach dem Abmelden von der Zulassungsstelle direkt nach Hause fahren - alles natürlich s t r a f f r e i. Wer also ein Fahrzeug erst kürzlich gekauft hat und diese Voraussetzungen nicht erfüllt, braucht dazu schon wieder diese komischen gelben Kurzzeitkennzeichen, die extra geprägt werden müssen.
Man möge mich berichtigen, sollte das nicht korrekt sein, ich bin mir allerdings soweit ziemlich sicher. Genau so sicher, wie es ein vielerzählter Unsinn ist, daß man nach dem Verpassen des HU-Termins und nach dem Überschreiten der entsprechenden Fristen einfach den Persilschein bekommt, sobald man sich nur um einen Prüfermin bemüht und sich dann auf direktem Wege dorthin befindet - sofern man sich denn dabei erwischen lässt.
Ich halte die Regelung, so wie sie ist, für absolut schwachsinnig - aber das hat eben nichts mit der Sachlage zu tun. Vernünftigerweise müsste die Strafbewehrung einer HU-Überziehung mit dem nachgewiesenen Betrieb im Straßenverkehr verbunden sein, so wäre es nachvollziehbar und auch sinnvoll. Leider interessiert das den Gesetzgeber nicht und noch weniger den Schnittlauch, der das alles durchsetzt und sich i. A. stur nach Gesetzestext richtet. Viele Leute meinen es gut, indem sie ihr Halbwissen und das was sie "mal irgendwo gehört haben" mit dem ergänzen, was nur logisch und konsequent erscheint und dann kommt es zu solchen Aussagen. Ich nehme mich dabei auch selbst nicht ganz aus. Aber Leute, vergeßt es und denkt immer daran: Ihr befindet Euch in der BRD (=Bananen Republik Deutschland) und da heißt es grundsätzlich erst mal "Blitzen statt Schützen".
holeshot
Sag mal - es würde mich brennend interessieren: Hat denn da wirklich der Prüfer selbst eine Anzeige erstattet oder war das nur ein saudummes Zusammentreffen mit dem Schnittlauch oder meinetwegen eines Dritten bei der Gelegenheit? Das würde dem Ansehen der erstgenannten "Experten" bei mir enormen weiteren Vorschub leisten.