Beiträge von Axolotl

    Soweit ich mich erinnere, wurde das Thema Gußbuchsen bei RGV Zylindern hier schon mehrmals behandelt. Der größte Nachteil dürfte die im Vergleich zum Alu schlechtere Wärmeableitung sein. Probleme mit erheblichem Wärmeverzug könnte es auch im Bereich des Auslaßsteges geben, der ja zwangsläufig ungekühlt ist und dazu noch beidseitig von den heißen Abgasen umspült wird.


    Zylinder mit Gußbuchse


    RGV Büchsen


    Ich habe mal ein solches Zylinderpaar gekauft vom Chef hier. Leider hat mich Tantchen aber nicht auf eine tiefe Riefe aufmerksam gemacht. Mit dem Problem habe ich mich dann zwecks Reparatur an den Angler unter den drei F's gewandt. Der hat laut eigener Auskunft auch mal solche Ausbuchsungen in Zusammenarbeit mit der Firma Wössner vorgenommen. Allerdings hat er mir im gleichen Atemzug davon dringen abgeraten, dahinein nochmals Geld zu investieren (Originalzitat: "ist keine fachgerechte Überholung / technische Lösung").


    Ich weiß, daß der Angler bei vielen hier nicht hoch im Kurs steht, was bei mir mittlerweile auch so ist - aber wenn DER das schon sagt...? Im Zusammenhang mit der Tatsache, daß auch die Firma Wössner vor langer Zeit schon diese Umbauten aus dem Programm genommen hat, scheint mir doch ein aussagekräftiges Indiz dafür vorzuliegen, daß hier die Nachteile überwiegen - zumindest mit dem Zylindertyp RGV.

    Spontan fällt mir dazu nur die Firma http://bdkraceeng.co.uk/ ein.
    Die bieten diese Dienstleistung auch unter eBay an:


    http://www.ebay.de/itm/SUZUKI-…ts_13&hash=item58be8d54c8


    Vorsichtshalber muß ich erwähnen, daß ich den Laden abgesehen vom Bewertungsprofil selber nicht kenne. Nachteilig dürfte zudem das im Moment sehr starke Pfund sein. Ich würde diese Auftragsarbeit auch nicht über eBay kaufen, sondern den Anbieter direkt über eMail kontaktieren, das spart schon mal die ersten 10% bis 15% ein.


    Wie auch immer, vielleicht hilft's Dir ja...

    Danke für den Hinweis. Das passt ganz gut zum letzten Thema "TÜV Frage: überziehen" von Carsten.


    Das heißt also, daß bei abgelaufener HU dann nur noch der Tieflader bleibt, alles andere scheidet wegen Strafbewehrung aus. Wozu bräuchte man dann eigentlich noch diese Kurzzeitkennzeichen? Reine Blechverschwendung. Mich würde ernsthaft interessieren, wieviele Verkehrsunfälle mit Personenschäden oder gar Toten nun denn wirklich und nachgewiesenermaßen auf technische Probleme zurückzuführen sind. Ich bin mir sicher, die Zahl findet sich im unteren dezimalen Promillebereich.


    Ich freue mich jetzt schon auf Carstens Antwort.
    Aber man sieht wieder einmal, wie dieses Land von Vollidioten regiert wird.

    Vielen Dank für den Beitrag,
    aber das ist "FZV §10 Abs. 4 " auf den ich mit meinem bescheidenen Beitrag bereits am 14.02. hingewiesen hatte. Wie Du siehst, hat es nicht viel gebracht...

    Selbstverständlich muß das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung aufweisen. Diese ausnahmsweise genehmigten "Fahrten mit entstempelten Kennzeichen" sind irgendwie ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten, als es noch keine Saisonkennzeichen gab. Dafür in Frage kommt eigentlich nur noch die vorübergehende Stilllegung des Fahrzeuges bzw. die Wiederanmeldung, sofern das betreffende Fahrzeug bereits mit den richtigen Nummernschildern gemeldet ist und die KFZ-Versicherung nicht gekündigt wurde, also zumindest noch beitragsfrei ruhend besteht. Wenn Ihr nicht wisst, was das heißt, dann lest es in den Vertragsbedingungen eurer Versicherungspolicen durch.


    Innerhalb genau dieses geschilderten Falls müsste es dann erlaubt sein, mit abgelaufener HU jedoch mit verkehrssicherem Fahrzeug auf dem kürzesten Weg die nächste Prüfstelle aufzusuchen sowie die Fahrt zur Zulassungsstelle zwecks Wiederanmeldung und Kennzeichenstempelung anzutreten. Im umgekehrten Fall darf man mit den entstempelten Kennzeichen nach dem Abmelden von der Zulassungsstelle direkt nach Hause fahren - alles natürlich s t r a f f r e i. Wer also ein Fahrzeug erst kürzlich gekauft hat und diese Voraussetzungen nicht erfüllt, braucht dazu schon wieder diese komischen gelben Kurzzeitkennzeichen, die extra geprägt werden müssen.


    Man möge mich berichtigen, sollte das nicht korrekt sein, ich bin mir allerdings soweit ziemlich sicher. Genau so sicher, wie es ein vielerzählter Unsinn ist, daß man nach dem Verpassen des HU-Termins und nach dem Überschreiten der entsprechenden Fristen einfach den Persilschein bekommt, sobald man sich nur um einen Prüfermin bemüht und sich dann auf direktem Wege dorthin befindet - sofern man sich denn dabei erwischen lässt.


    Ich halte die Regelung, so wie sie ist, für absolut schwachsinnig - aber das hat eben nichts mit der Sachlage zu tun. Vernünftigerweise müsste die Strafbewehrung einer HU-Überziehung mit dem nachgewiesenen Betrieb im Straßenverkehr verbunden sein, so wäre es nachvollziehbar und auch sinnvoll. Leider interessiert das den Gesetzgeber nicht und noch weniger den Schnittlauch, der das alles durchsetzt und sich i. A. stur nach Gesetzestext richtet. Viele Leute meinen es gut, indem sie ihr Halbwissen und das was sie "mal irgendwo gehört haben" mit dem ergänzen, was nur logisch und konsequent erscheint und dann kommt es zu solchen Aussagen. Ich nehme mich dabei auch selbst nicht ganz aus. Aber Leute, vergeßt es und denkt immer daran: Ihr befindet Euch in der BRD (=Bananen Republik Deutschland) und da heißt es grundsätzlich erst mal "Blitzen statt Schützen".


    holeshot
    Sag mal - es würde mich brennend interessieren: Hat denn da wirklich der Prüfer selbst eine Anzeige erstattet oder war das nur ein saudummes Zusammentreffen mit dem Schnittlauch oder meinetwegen eines Dritten bei der Gelegenheit? Das würde dem Ansehen der erstgenannten "Experten" bei mir enormen weiteren Vorschub leisten.

    @ Racerlupo
    Tut mir leid, auch auf die Gefahr hin, daß Du mich als Klugsc...... abstempelst, das kann so nicht sein. Ich nehme an, daß Du hier auf FZV §10 Abs. 4 anspielst, da geht es aber nur um Fahrten, "die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen". Das Zulassungsverfahren bedeutet im Allgemeinen die Anmeldung eines momentan außer Betrieb befindlichen Fahrzeuges, genau das ist bei Carsten nicht der Fall! Dieses Fahrzeug ist ja bereits zugelassen, allerdings ohne die geforderte HU dazu mit Verspätung von mehr als 8 Monaten. Das ist somit etwas völlig anderes, da kann der Terminbeweis vielleicht noch mildernde Umstände bringen, sonst nichts.

    @ Carsten
    Die Wahrscheinlichkeit, ausgerechnet auf der Fahrt zur Prüforganisation damit erwischt zu werden ist natürlich extrem gering, mir wäre es bspw. egal. Aber da ich Deine persönlichen Verhältnisse nicht kenne, bleibe ich lieber auf der sicheren Seite. Das Motorrad kannst Du ja im Prinzip überall abnehmen lassen, auch bei Dir zuhause oder in der nächstbesten Autowerkstatt, da muß man nicht extra zum nächsten Stützpunkt fahren. Die Außendienstmitarbeiter klappern so ziemlich alles ab, das ist zumindest bei uns in Bayern so. Die Prüfer melden mit Sicherheit auch nichts weiter. Wäre ja noch schöner, wenn man bei den Preisen noch damit rechnen müsste, ans Messer geliefert zu werden. 20% Mehrkosten sind nach zwei Monaten allerdings unvermeidlich, die weitere Überziehungszeit spielt keine Rolle mehr.


    Mein eigenes Motorrad habe ich auch mal um ein Dreivierteljahr überzogen, allerdings in zerlegtem Zustand. Anschließend erfolgte die Abmeldung, worauf ich bei der Zulassungsstelle wegen des verpassten Termins blöd angemacht wurde, es blieb jedoch dabei. Es soll aber auch schon Fälle gegeben haben, da wurde das an die Polizei zwecks Ordnungswidrigkeitenverfolgung weitergemeldet - mit entsprechenden folgenden Scherereien. Ich würde mir für diesen Fall sicherheitshalber einen Beweis zurechtlegen, daß das Fahrzeug seit der entsprechenden Zeit nicht betriebsbereit war - meinetwegen wegen eines Kolbenfressers. Selbst der dämlichste Beamte wird einsehen müssen, daß ein Fahrzeug, das nicht fahrbereit ist, auch nicht abnehmbar ist und erst recht nicht am Straßenverkehr teilnehmen kann bzw. konnte.

    Bei der Gelegenheit wirst Du auch feststellen, daß die "vertiefte Untersuchung" nur rein finanziell existiert, also lediglich zur Abzocke dient. Das Moped wird genau so oberflächlich und flüchtig überflogen, wie sonst auch bei der normalen "Begutachtung". Die Mehrkosten betragen, soweit ich weiß, bundeseinheitlich 20% mehr der ohnehin bereits viel zu teueren Gebühren. Ansonsten hast Du nichts zu befürchten.

    Wie auch immer, die Hängerfahrt ist eine gute Idee, sofern Du nicht die Möglichkeit hast, einen Außendienstler zu Dir kommen zu lassen. Bei uns geht das bei Traktoren und Zweirädern, da hier kein Bremsprüfstand benötigt wird. Die Möglichkeit nehme ich stets und gerne in Anspruch, zugegebenermaßen auch um die Unkosten für die Mafia möglichst hoch zu halten.


    Allerdings würde ich Dir im ersteren Fall dringend empfehlen, das Nummernschild dazu vom Fahrzeug zu entfernen oder gut abzudecken. Wenn dich der Schnittlauch damit erwischt, spielt es keine Rolle, ob das Teil selber fährt oder nur gefahren wird. Bei zugelassener Maschine ohne Tüv könnte selbst das zerlegte Moped im Garagenregal von einem zufällig vorbeispazierenden Polizisten zur Anzeige gebracht werden. Auch wenn das idiotisch klingt (typisch BRD=Bananen Republik Deutschland), so ein Fall ist mir aus einem anderen Forum bekannt, was dort heiß diskutiert wurde. Es handelte sich dabei um eine Hängerfahrt mit deutlich sichtbarem angemeldetem Nummernschild und abgelaufener Plakette. Genauso gut hätte er damit selber fahren können, die Strafe wäre die gleiche gewesen.

    @ makila1a1
    Bei allem Respekt, aber so einen Unfug liest man selten. Hättest Du sowas vor 20 Jahren auch geschrieben? Ich werde ja auch nicht jünger, aber ich verstehe nicht, wie man zu so einer Art blindem Rechtspositivismus gelangen kann, nach dem man alles, was die Regierigen und Behörden so an schwachsinnigen Verordnungen, Gesetzen und Gängeleien auf einen herabregnen lassen, völlig bedingungslos als sakrosankt und heilig erklärt.


    In diesem Sinne kann ich Lou nur recht geben.


    Nur mal ein Beispiel: Vor 15 Jahren sprach man vom deutschen Schilderwald und dem Versprechen, diesen in den folgenden Jahren lichten zu wollen. Seitdem hat sich, zumindest und sicher nicht nur in Bayern, die Zahl der aufgestellten Verkehrszeichen tatsächlich (nicht "gefühlt"!) mindestens verdreifacht. Ein Verkehrsschild kostet von Planung und bürokratischer Erfassung bis zum endgültigen Aufstellen geschätzt mindestens 500,- bis 1000,- Euro und für die kratertiefen Straßenlöcher direkt daneben oder für kaputte Brücken haben diese Pfeifen dann kein Geld mehr - da spielt dann auch die vielzitierte Sicherheit auf einmal keine Rolle mehr. Während man früher seine Aufmerksamkeit dem Straßenverlauf und dem fließendem Verkehr schenken konnte, muß man heutzutage aufpassen, nicht Opfer einer ständig wechselnden und völlig inflationär gesetzten Geschwindikeitsbegrenzungsorgie zu werden. Unser "Freund und Helfer" verbringt die meiste Zeit des Tages damit, hinter Gebüschen zu lauern oder schlafend (!!!) im Blitzerwagen dafür zu sorgen, daß alles schön nach "Recht und Gesetz" abläuft, während man anderenorts völlig ungestört Baustellenfahrzeuge klaut, Diesel abzapft und selbst Friedhöfe regelmäßig geplündert werden. Das ist nicht nur hier im Grenzgebiet schon zum Alltag geworden.


    Ein Hoch auf unsere BRD (=BananenRepublik Deutschland)