Hallo,
wie bereits erwähnt, habe ich in jüngster Vergangenheit eine KR 1 in Holland erstanden. Mit der Zulassung ist es doch nicht so einfach, wie anfangs gedacht., Bescheinigung vom BKA Flensburg, Orginalkaufvertrag und Vollabnahme von DEKRA. Aber damit beginnen die Probleme. Da laut Auskunft der DEKRA die KR 1 nicht eingeführt wurde, gibt es keine Datenblätter für die KR 1. Im Internet sind die verschiedensten Daten erhältlich, aber noch fehlen mir Angaben zum zulässigen Schallpegel und der Höchstgeschwindigkeit, und diese Daten möglichst von Kawasaki bestätigt. Vielleicht kann mir kurzfristig jemand helfen, denn die Bescheinigung vom BKA gilt nur vier Wochen ist nicht verlängerbar, drei Wochen sind schon ins Land gegangen.
Vielen Dank und viele Grüße
fp-pani