Beiträge von SKD

    Hi,
    also ich hab schon gesucht, aber keine so richtig klare antwort gefunden.


    ist es möglich die vj21 schieber in die vj22 einzubauen ohne das steuergerät mit zu ersetzen? und wenn ja schadet dass nicht irgendnem teil? ich mein der stellmotor wird ja dann irgendwie versuchen die mittlere stufe aufzumacehn aber das geht ja dann nicht oder wie ist das?


    hab nämlich das problem, dass ich nur noch 3 komplette schieber hab und alle mittelteile so ausgeschlagen sind, dass man die auf über 5mm aufbohren müsste... mit den 3teiligen würde es dann wohl in meinem fall recht teuer :frowning_face:

    ah, das klingt ja schonmal positiv, dann kann ich jetzt wohl bedenkenlos daran schrauben.
    die maschine ist übrigens in nem recht guten optischen zustand, hat auch erst 22 000 km wurde aber dann wegen motorschaden stillgelegt und stand dann ewig rum. vlt mach ich demnächst mal ein paar fotos, aber die ist eigtl eh standard.
    danke für die vielen schnellen antworten!

    Hi,
    also erstmal wollte ich mich auch mal vorstellen, bin zwar schön länger hier ein bischen aktiv aber bin hauptsächlich am lesen gewesen und heut hab ich mir selber ne RGV gekauft. also:
    Ich heiße Stefan, komme aus der schönen Eifel, bin fast 21 und studiere Maschinenbau im 1. Semester. Meine Motorradlaufbahn begann mit 15, als ich eine 125er Husqvarna WRE bekam um die dann mit 16 mit dem A1 zu fahren, die hatte ich dann auch bis vor nem guten Jahr und seitdem wollte ich mir schon länger eine RGV kaufen aber erst jetzt wurde es was.


    So jetzt zu dem Grund meines Schreibens: Die RGV die ich mir gekauft habe, war lange stillgelegt (seit 1997) und auch abgemeldet. Jetzt möchte ich die wieder herrichten und dann nächstes Frühjahr wieder anmelden. Ich habe den originalen FZG-Brief und auch die Abmeldebescheinigung. So, da steht jetzt aber drauf, wenn die stillgelegt wird und nicht als "vorrübergehend" deklariert wird, dann würde der brief nach einem jahr wertlos und man müsste ihn bei der zulassungsstelle abgeben. bei wiederinbetriebnahme müsste man sich beim tüv ein gutachten machen und einen neuen brief ausstellen lassen. ich finde jedenfalls nirgends ein vermerk, dass aussagt, dass sie "vorrübergehend" abgemeldet wurde (allerdings auch nicht bei den abmeldungen davor, wo sie allerdings immer gleich wieder angemeldet wurde).
    ist das was die mit gutachten meinen diese "vollabnahme" beim tüv, die nur unwesentlich teurer ist als die normale HU oder reden die da von so ner richtigen abnahme als würde ich ein fahrzeug auf die straße bringen was noch nie angemeldet war weil es nach dem abmelden als verschrottet gilt??
    hab jetzt ein bischen angst dass ich das teil gar nicht mehr ohne weiteres angemeldet bekomme, aber vlt ist das ja ungerechtfertigt?!
    mfG Stefan

    Hi,
    also zu der NSR an sich kann ich nicht viel sagen, finds aber cool, dass du das ding wieder aufbauen willst und wenn du das durchziehst dann hast du danach natürlich ein umso tolleres motorrad. mach doch mal ein paar bilder! :winking_face: