Beim Zollamt hatte ich es gegen 22Uhr probiert, war natürlich keiner mehr telefonisch erreichbar.
Unser Steuerberater meinte auch nur mit MwSt verkaufen. (Er hat aber auch keine Ahnung von Ausfuhrbescheinigungen)
@ kansas
leider bezieht sich das nur auf die EU und für Nicht-EU Länder soll diese Regelung nicht gelten.
"Beim Kauf eines Gebrauchtwagens (d. h. eines Fahrzeugs, das älter als 6 Monate ist und mehr als 6 000 km gefahren wurde) ist die Mehrwertsteuer in dem Land zu bezahlen, in dem das Fahrzeug erworben wurde."
@ robbiano
Das ist genau die Geschichte vor der wir Angst haben. "Der Verkäufer ist für die vollständige Abwicklung verantwortlich und Haftbar".
d.h. wenn die uns linken zahlen wir die MwSt noch zusätzlich an Finanzamt.
Nun gut, ich werde morgen ein abschließendes Gespräch mit dem Zoll führen,
tendiere aber schon jetzt nur zu einem Verkauf mit MwSt. Sicher ist sicher...
Thx @ all