Beiträge von 4PR1L14

    Ist richtig, deswegen würde ich auch erstmal nur mit den Gasschieberanschlag arbeiten, wie in meinem ersten Post geschrieben. Wegen der Geschwindigkeit dann evtl. noch Ritzel ändern. Dazu hat er ja jetzt die FzgScheine als Muster und Vergleichsgutachten.

    Mittlerweile ist ja die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben beim A1 Führerschein, deswegen hat er ja jetzt die Auswahl anhand der Scheine mit 120 Km/h und 131 Km/h.

    Gasschieberanschlag rein und erstmal ausprobieren, was sie läuft. Später noch irgendwann den Vergaser anpassen. Das mit der Hauptdüseneintragung ist bestimmt ein Fehler. Vllt. 164? Gibt aber glaube ich nur 162 und 165 zu kaufen in der Größenordnung beim 34er, wenn man es nicht selbst aufbohrt. Da wäre sie aber bei dem Setup ziemlich fett, deswegen erstmal standard lassen.


    Nur ohne Ausslasssteuerung bzw. diese deaktiviert müsste sie so um die 18ps haben.


    Gutachten ist deshalb schon nicht möglich bzw. gibt es nicht, weil es eben mechanisch ist. Sonst wäre ja z. B. auch eingetragen "Drosselblende xy" bzw. "Drosselblende mit Bezeichnung xy" ..., aber da es das nicht gibt, gibts auch kein Gutachten.


    Svenrs125 google einfach mal Drosselblende oder Gasschieberanschlag, dann siehst du wie so etwas aussehen kann. Deswegen sag ich ja Rohr, Unterlegscheibe oder ähnliches, ist nichts besonderes und muss nur den Zweck erfüllen.


    RSler, sag ich auch, entweder bei Alpha Technik anfragen oder eben mit den Scheinkopien zum TÜV und fragen - so sieht es aus, so möchte ich es haben, das hab ich vor...

    Deswegen auch Bilder machen vom Einbau, damit man es nicht vor Ort auseinanderbauen muss. Das sagen manche Prüfer schon von sich aus. Der macht dann noch ne Probefahrt um bspw. die Höchstgeschwindigkeit zu testen und dann ist das erledigt.


    Hier:

    Anschlaghülse

    auf entsprechende Länge absägen und fertig oder eben selbst herstellen. 22mm oder 17mm, je nach Endgeschwindigkeit.

    Und beim TÜV müsste man nur den Deckel kurz abschrauben, dann sieht man ja, dass es eingebaut ist. Aber vorher, wie gesagt, erstmal mit dem Prüfer abklären bzw. einen finden.


    Tipp:

    Geh zu einer Werkstatt, wo ein Prüfer regelemäßig Abnahmen und TÜV macht. Dort sind die oft viel kulanter und machen das ohne Probleme, da sie nicht von ihrer Organisation unter Beobachtung stehen.

    Benötigst doch kein Gutachten wenn es schon eingetragen ist. Besorg dir einfach die entsprechende Unterlegscheiben in den angegebenen Maßen und das Ritzel bzw. den Kettensatz . Unterlegscheibe mit Innendurchmesser von 17mm in den Auspuff, und die anderen beiden in den Ansaugstutzen am Luftfilterkasten. Kannst auch Kunststoff nehmen, oder einfach Stopfen bauen, 10mm Loch bohren. Hauptdüse anpassen und noch ne Hülse von 22mm Breite in den Vergaser, um den Gasschieber zu blockieren, da kannst n passendes Rohr absägen.

    Mehr ist das nicht.


    Frag doch einfach einen TÜV-Prüfer, der auch nach Einzelabnahme abnehmen kann. Dann sag diesem, dass du es, so wie es war und eingetragen ist, rückrüsten möchtest und ob das so okay ist. Dann mach Bilder vom Einbau und fahr zum TÜV. Der macht dann seine Probefahrt, möchte es sich vielleicht doch genauer anschauen und dann ist die Sache erledigt.

    Es gibt hierbei nur ein Problem und zwar einen fähigen Prüfer zu finden, der nicht zu faul ist oder sich in die Hosen macht. Wird leider immer schlimmer, da die immer mehr neue Auflagen bekommen und dann oft schon im Voraus ablehnen, obwohl es gar kein Problem ist. Dann geh einfach zum nächsten.

    Besten Dank!


    Die Zahlen sind allerdings ziemlich abgefahren, da scheint etwas nicht zu stimmen bzw. ist womöglich unvollständig. Ich habe aktuell eine MP mit der Schlüsslnummer 104 zugelassen, welche 2020 garnicht mehr auftaucht. Im Jahre 2007 wurde die Schlüsselnummer noch gelistet, heute zählt sie wohl zu den vielen "Sonstige/Nicht Getypt" wie auch all die ausgenullten Importe.


    Der Unterschied zu 2007 ist allerdings heftig, damals waren mehr als 10.000 RS gelistet, heute sind es noch 923!

    Weil Fahrzeuge mit einem Bestand von weniger als 100 in ganz Deutschland nicht aufgeführt werden. Die 104 stand zuletzt 2017 auf der Liste.


    Bestand KBA