Hast ne PN!
Beiträge von Aaron
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noch zu haben?
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Hi,
Ist dies noch aktuell?
Interesse besteht!
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Es geht hier lediglich darum, dass das Schmerzensgeld nach einem Unfall gekürzt werden kann, wenn es aufgrund fehlender Schutzkleidung zu Verletzungen kommt.
Die durch einen Unfallgegner entstanden sind. Bei eigen Verschuldung gibs sowieso nichts...
Von Lederkombipflicht und Geldstrafen bei nicht tragen von angemessener Schutzkleidung ist hier nicht die Rede!
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was, mein wort wurde in redlich umgewandelt :shock: jetzt wird mir einiges klar
aber ich schreibs trotzdem G E I L -
:D viel zu geil hier, ich bin grad fast vom Stuhl gefallen...
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Und was ist (genug cash u. Zeit voraussgesetzt) mit einer Einzelabnahme? Funktioniert das über diesen Weg?
Der Stuart hats ja auch geschafft... oder fällt das bei sowelchen Dingen unter die Sparte "Gefallen" den der Prüfer nach eigenem Ermessen ausführt? Dieser Gefallen ist aber rechtlich gesehen nicht Koscher?!spooky, erläutere mal "...Anbau nicht ganz so einfach..."
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Ist das allgemein gültig das bei 7000U/min und ca. 30cm entfernt gemessen wird?
Also bei 125ccm, 250ccm, 500ccm usw. das gleiche?
oder kann man eher sagen bei halber Nenndrezahl
wobei dann wären die ja bei dir von 14000U/min ausgegangen, wär ja ein bisschen zu hoch...