Ein Sonderprüfer des TÜV-Rheinland hat mir nach Eintragung einer Jolly Moto erklärt , das er solche Abgasanlagen nur an Fahrzeugen bis Ende Bj.91 eintragen könnte.
Mit der Begründung das ab 1992 die Abgasvorschriften dafür keinerlei Spielraum mehr lassen würde .................................
Das war 2005!