Für nen 2-takt Sieger muss der Griffeldreher 'nur' die 125er TZR startklar machen...
(zum Glück startet die auch ohne Schlüssel :pffft: )
Beiträge von spassmit69
-
-
Hi, ich mache mir schon lange Gedanken da drüber, wie ich meiner kleinen 80er auf die Sprünge helfen kann. Habe auch schon adäquaten Ersatz für den originalen Stahlgusszylinder gefunden. Aber...
Wie oder mit was fülle ich den nun entstehenden leeren Raum aus? Die Laufbahn ist bei dem neuen Zylinder kürzer.
Genau in dem Bereich wo 'was' fehlt, ist die Trennstelle vom Gehäuse -
Katy und ich kommen auch wieder..
-
Ich kann nicht anders: Hat sich jemand schon einmal die STVZO genau angesehen? Zum Beispiel auf der bundeseigenen Seite Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz.
Laut geltender Rechtsprechung müssen alle Gesetze einen Geltungsbereich benennen (diverse Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht!). Kann mir den einer benennen?Kürzen wir das ab: Am 26.04.2012 wurde der Paragraph 69 der STVZO, der das geregelt hat, ersatzlos gestrichen!
Wenn also die STVZO keinen Geltungsbereich hat, ist diese Verordnung nunmal nichtig. Ist reine Geldschneiderei. Und nur 'weil es immer schon so war', macht es die Sache lange nicht legal.
Selbst vor dem 26.04.2012 stand im §69 'gilt für den gesamten Straßenverkehr'- nur leider stand da nicht in welchem Land. Nun fehlt er eh ganz.Paragraph 1 bis 15 einfach weggefallen. Diese haben u.A. Führerscheine, Fahrerlaubnisse usw. geregelt.
Wenn das alles nicht stimmt, bitte berichtigt mich, beweist mir das Gegenteil! Mehr möchte ich dazu gar nicht sagen
-
Moin, kannst du mir ein Gabeljoch aus Stahl nachbauen? Würde dir ein Muster (mit defekten Gewinde) schicken.
cja Markus
-
-
-
Moin, ich trenne mich hier von meinem TZM 150 Motor. Wollte mir eigentlich einen TZM Nachbau fertig machen. Ein TZR80RR Rahmen habe ich, die Gabel liegt auch hier, die Schwinge kann ich besorgen.
Hier geht es nur um den Rumpfmotor, zerlegt. Habe den 'Karton' so aus Malaysia bekommen. Es fehlt der komplette Zylinder. Den kann ich aber besorgen, hat mir der aus Malaysia versprochen (gegen Aufpreis).
Ich komme hier zu nichts, werde mich nun verkleinern. DAS ist der einzige Grund, warum ich mich davon trennen.Wie gesagt, ich habe hier einen TZR80RR Rahmen (Heckrahmen verbogen; ist nahezu baugleich mit dem der 4HF1 und aus Stahl..). Die TZM Gabel fahre ich auch nicht. Die Schwinge fehlt aktuell, genau wie die Felgen (stammen aber von 2MA).
Zum Preis, macht mir ein Angebot. So um 150 EUR will und muss ich haben -
Oder einfach nicht bezahlen. Firmen in Deutschland dürfen keine Zwangsgebühren OHNE freiwillig unterschriebenen Vertrag verlangen.
Wichtig: Nicht auf die Schreiben reagieren. Schon garnicht bei Gericht gegen die klagen. Dann begibt man sich nämlich in die deutsche Gerichtbarkeit. Wenn man nichts macht, kommen die nicht an einen ran!!
Mal bei youtube die Videos dahingehend durchsuchen..Sollte übrigens JEDER der noch Zwangsgebühren zahlt machen. Zwangsgebühren sind mit deutschem Recht NICHT vereinbar (allein schon der Gleichheitsparagraph). Da die aber keine Haushalte verklagen können, haben die ein Problem
-