Ich würde davon abraten zu versuchen eine TZR 125 SP in Teilen zusammenzukaufen. Eine originale, vollständige SP ist aber (meiner Meinung nach) durchaus einen Aufpreis gegenüber einer normalen 4DL wert, auch, wenn sie wahrscheinlich in ihren Fahrleistungen dem "SP" im Namen nicht wirklich gerecht wird. Das Besondere an den 4DL ist in meinen Augen die Kombination aus Yamaha Basis und italienischen Komponenten. Aus dieser Perspektive ist die SP die Krönung dieses Ansatzes.
Beiträge von OZi
-
-
Moin Juan,
die TZR 4FL ist die "japanische Großserie", während die TZR 4DL die "europäische Variante" der TZR 125 ist. Der Legende nach geht die 4DL auf die Initiative des italienischen Importeurs "Belgarda" zurück, weshalb sie auch oft "Belgarda" genannt wird. Der Rahmen scheint im Wesentlichen dem der TZR250-3MA zu entsprechen (gilt übrigends auch für die SZR660). Die Räder und die Bremsen sind von Brembo, der Auspuff ist von Lafranconi, der Tank ist aus Kunststoff und von Acerbis, die Gabel ist von Paioli. Der Motor ist der "Minarelli Motor" in der Variante 3MB00 mit Graugußzylinder. Es gab drei Varianten der TZR 4DL, 4DL1, 4DL2 und 4DL3. Die 4DL1 hat im Prinzip die Verkleidung der TZR250-3MA, nur daß sich unter der Sitzbank anstelle der Schalldämpfer ein Staufach befindet. Die Schwinge ist aus Aluminium Rechteckprofil. Die 4DL2 ist die TZR125SP, ein seltenes Homologationsmodell in den italienischen Farben mit anderem Motor (Gehäuse, Membran, Zylinder, Walze, Kolben, Zyl. Kopf, Auspuff) und einstellbarer Gabel. Dieses Modell ist rar und teuer. Die 4DL3 hat einen anderen Auspuff, auch von Lafranconi, eine Alu-"Bananenschwinge" und eine Verkleidung, die eher der TZR250-3XV entspricht. Der Motor ist gegenüber der 4DL1 ganz oder fast unverändert. Die 3MB00 Motore sollen auf dem Prüfstand etwa 25PS haben, die Belgarda TZRs können in Deutschland "offen", d.h. mit (ich meine) 21kW zugelassen werden.
Ich persönlich finde die Modelle 4DL attraktiver, weil ich das Design der TZR250-3MA und die europäischen Komponenten schöner finde, aber das bleibt natürlich jedem selbst überlassen. Angebot und Ersatzteilsituation für alle TZR 125 Varianten sind gut, abgesehen von der TZR125-SP (4DL2). Die Motore 3MB00 und 4FL... sind in vielen weiteren 125ern von Yamaha verbaut.
Es gibt im Übrigen die Ersatzteillisten noch auf der Seite von Yamaha...
Und zuletzt: Ich möchte mich nicht von einer meiner TZR trennen, hoffe aber, die Infos helfen Dir bei der Suche.
Gruß Olaf
-
Ich habe mal etwas im Netz recherchiert (hätte ich auch gleich machen können...)
BMDV - Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern
Schlussfolgerung:
Erlischt gemäß Fall 1c oder Fall 2 durch die Verwendung abweichender Rad-/Reifenkombinationen die Betriebserlaubnis eines Kraftrads, so ist ein entsprechender
Nachweis nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO bzw. eine Begutachtung gemäß § 19 i. V. m. § 21 StVZO erforderlich. In diesem Zusammenhang muss die Einhaltung aller betroffenen Vorschriften (z. B. bezgl. des Reifenfreiraums, der Genauigkeit der Anzeige des Geschwindigkeitsmessers) bestätigt werden. Da solche Prüfungen (z. B. auf Freigängigkeit) im Rahmen der Genehmigung des Reifens nach der UN-Regelung Nr. 75 auf Grund der zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhandenen Fahrzeugzuordnung nicht vorgesehen sind, stellt die alleinige Genehmigung eines Reifens nach der UN-Regelung Nr. 75 in einem solchen Fall keinen ausreichenden Nachweis im Rahmen einer Änderung nach § 19 Abs. 3 StVZO dar. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, z. B. durch den Reifenhersteller, ist kein Nachweis
im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO.
Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern ist anzuwenden
- bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden und
- ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen.
Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahres der Produktion) auf dem Reifen.
Das sollte die (meine) wichtigsten Fragen beantworten.
-
Kurze Frage zum Verständnis bezgl. Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Ich gehe davon aus, daß ich mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung die beschriebenen Reifen ohne Eintragung fahren darf, sofern das Produktionsdatum der Reifen (DOT-Code) vor eine Stichtag (mit der Gesetzesänderung) liegt, quasi Bestandsschutz für das Fahrzeug bis zum fälligen Ersatz der Reifen.
Korrekt?
-
Hallo Dirk,
ich habe mal die Hinterräder aus den Teillisten angehängt.
Die TZR 125 4FL hat das Hinterrad der TZR250 2XT, ich vermute die letzten beiden Stellen unterscheiden sich aufgrund der Lackierung.
Wenn Du nur andere Räder verbauen willst kannst Du, so vermute ich, einen abnahmewilligen Prüfer vorausgesetzt, wahrscheinlich alles mögliche aus Serienmotorrädern verbauen, die Räder der TZR 125 4FL sind zumindest günstig zu haben.
Ich hatte mal beim TÜV Braunschweig gefragt, ob sie mir anstelle des 120/80-17 einen 130/70-17 eintragen würden. Damals hieß es, dafür seien umfangreiche Fahrversuche notwendig => also sehr teuer.
Deshalb habe ich nach einer Lösung gesucht, dem Prüfer zu ermöglichen, "nach Aktenlage" zu entscheiden und bin darauf gestoßen, daß die TZR250 2XT einen 130/70-17 auf einer breiteren Felge hat. Nach einiger Suche habe ich dann herausgefunden, daß das Rad der 2XT in der TZR125 4FL eine Weiterverwendung gefunden hat. Wie geschrieben, hat der technische Service von Mitas mir auf dieser Grundlage eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erstellt, ohne das Motorrad aufwendig geprüft zu haben.
Wenn Du Erfolg damit hast, Dir einen 130er (oder breiteren) Hinterradreifen eintragen zu lassen, ohne teure Fahrversuche zu bezahlen (bei mir hieß es "Höchstgeschwindigkeitsfahrt auf einem speziellen Autobahnstück", usw.) würde mich das auch interessieren, spätstens, wenn ich den nächsten Hinterreifen benötige, habe ich ein Problem.
Gruß Olaf
-
Hallo Dirk,
eine erfolgversprechende Möglichkeit könnte das Hinterrad der TZR 125 4FL sein. Die Teilnummer des Hinterrads der 4FL entspricht der Teilnummer des Hinterrads der TZR 250 2XT. Die Felge der 4FL/2XT ist 3,5'' breit,soweit ich mich entsinne. Die 2XT hat original einen Hinterreifen 130/70-17, also schon einmal etwas breiter, als die 2MA. Schwinge usw. ist lt. Teilekatalog bei 2MA und 2XT gleich, lediglich das Hinterrad ist eben etwas breiter. Damit besteht Hoffnung, Reifengröße und Rad der TZR 250 2XT eingetragen zu bekommen, und mit Hilfe des Vergleichs der Teilekataloge 2MA/2XT auf eine teure Abnahmefahrt durch den TÜV verzichten zu können.
Eine Reifenfreigabe durch Mitas konnte ich sozumindest erwirken, leider ist sie ja inzwischen wertlos.
Das Vorderrad der TZR 125 4FL ist, meine ich, ebenfalls etwas breiter.
Es spricht natürlich auch nichts gegen die Räder der TZR 125 4DL, von Brembo. Ich vermute der Haken ist meist die Eintragung anderer Reifengrößen durch den TÜV, ohne umfangreiche und teure Abnahmefahrten.
Meine Reifenfreigabe von Mitas habe ich angehängt. Die Teillisten 2MA/2XT/4FL gibt es im Netz.
Gruß Olaf