Hallo zusammen, brauche mal bitte Eure Hilfe / Know How.
Heute wurde mir die TÜV-Plakette verweigert, weil "Reifen - Kennzeichnung Zulässigkeit nicht nachgewiesen"!
Ich fahre eine Aprilia RS250 LDA (Bj99) mit Conti Sport Attack 2 in den Größen 120/60 ZR17 und 160/60 ZR17. Bisher war das beim TÜV kein Problem.
(1) Im Fzg-Schein/ZB Teil I steht nur eine Größen-Kombination 110/70 VR17 und 150/60 VR17; zusätzlich noch die Standard-Bemerkung "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
(2) Im alten Fzg-Brief stehen die Größen-Kombinationen 110/70 VR17 und 150/60 VR17 sowie 110/70 VR17 und 160/60 VR17. Unter Bemerkungen steht auch noch "Ziff. 20 u 22 auch gen.: 120/60 VR17*". Es ist keine Reifenfabrikatsbindung vermerkt. Der alte Brief wurde i.R. der Umstellung auf die neuen Zulassungspapiere "ungültig" gestempelt.
(3) In der neuen ZB Teil II (als Ersatz für den alten Brief) steht zur Bereifung nichts mehr.
Der TÜV-Prüfer sagt nun: Aufgrund der "verschärften" Regelungen gibt´s eine Plakette nur, wenn
(a) Die richtige Größen-Kombination in der ZB Teil I eingetragen ist (vgl 1).
(b) Eine Reifen-Freigabe des Reifen-Herstellers vorgelegt wird.
Das heißt jetzt:
(i) Besuch bei der Zulassungsstelle und hoffen, dass die Daten aus dem "ungültig" gestempelten alten Brief in die ZB Teil I übernommen werden.
(ii) Zwei neue Reifen, da auf der Homepage von Conti keine entsprechende Freigabe für die LDA verfügbar ist; sofern mir Conti nicht doch noch eine Freigabe erteilt (habe sie angeschrieben).
Also mindesten 250 Euronen und ´ne Menge Rennerei obwohl die ursprüngliche Betriebserlaubnis (vgl 2) nicht verletzt wird!
Schöne neue Welt ! 
Habt Ihr Erfahrungen oder Hinweise, ob und ggfs wie man diesen Aufwand vermeiden/reduzieren kann?
Beste Grüße
Manfred